Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei einer Erweiterung der Polizeilichen Kriminalstatistik stellt sich natürlich erst mal die Frage, um was genau wir erweitern. Stellt sich tatsächlich ein Problem anhand von Fakten, oder sind das gefühlte Werte? So etwas wird ja auch sehr oft diskutiert. Zu welchem Zweck wollen wir die Statistik erweitern? Was machen wir am Ende mit dem Ergebnis? Man muss ja auch nach vorne gucken und sich fragen, wo wir eigentlich hinwollen.
Ein medial befeuertes Thema muss nicht ein wirkliches Problem sein. Ob es zu den dringenden Herausforderungen gehört, wie im Antrag gelesen, möchte ich doch mal ganz stark bezweifeln.
Trotzdem sind es Aspekte, um die Notwendigkeit einer detaillierten Erfassung zu prüfen.
Jetzt aber erst mal einige Fakten – einiges ist auch schon erwähnt worden; wir haben die Kriminalstatistik von 2017 vorliegen –: Es gibt einen Sachstand zu den Bereichen, in denen ein Messer ein entscheidendes Tatmittel sein kann. Das sind im Rahmen der Gewaltkriminalität, wie schon erwähnt, Mord, Totschlag, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, schwere und gefährliche Körperverletzung. Im Bereich der Raubdelikte sind das schwerer Diebstahl und Diebstahl mit Waffen. Man muss sagen: Mit Ausnahme der Sexualdelikte sind überall sinkende Fallzahlen zu beobachten. Auch bei der einfachen Körperverletzung, Straßenkriminalität, Nötigung, Bedrohung: Überall kann ein Messer dabei sein. Es ist nicht klar, ob es das ist, aber überall sinken die Fallzahlen.
Bei den Straftaten gegen das Waffengesetz steigen die Fallzahlen hingegen. Es ist aber überhaupt nicht heraus, welche Waffen das sind und wie viele Messer eigentlich dabei sind. Auch die Anzahl der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität ist gesunken, und die Aufklärungsquote ist angestiegen.
Wenn Zahlen sinken, auch auf niedrigem Niveau, es aber auf polizeilicher oder auch auf öffentlicher Ebene Erkenntnisse oder eine Vermutung gibt, dass die Zahl der Vorfälle unter Nutzung eines Messers als Tatmittel unter Umständen gestiegen sein könnte, dann ist doch erst einmal Folgendes zu klären: Geht es eigentlich um die Messer, die unter das Waffengesetz fallen, wie Butterflymesser, beidseitig geschliffene Messer mit bestimmten Klingenlängen – das ist alles schon festgeschrieben –, oder geht es um allgemein zugängliche Messer, die für den Hausgebrauch oder um die, die man ohne Einschränkung kaufen kann? Geht es um den öffentlichen Raum oder um den Beziehungsbereich? Wo wird ein Messer eigentlich angewandt? Welche Folgen können diese Problemstellungen verbessern? Mehr Prävention, mehr Kontrollen oder die Aufnahme einer größeren Anzahl von Messern ins Waffenrecht?
Insofern passt der IMK-Beschluss von der letzten Woche, der auch schon erwähnt worden ist, sehr gut. Darin wird eine bundesweit einheitliche und vergleichbare statistische Erfassung von Messerangriffen als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung begrüßt. Dabei geht es um Fakten und nicht um gefühlte Werte, um die Kriminalitätslage und die daraus resultierenden Handlungserfordernisse. Man muss doch einfach gucken: Was mache ich denn am Ende mit den Zahlen?
Die IMK beauftragt den Arbeitskreis II, Innere Sicherheit – dazu gehören im Innenressort Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums und Mitarbeiter aus den Ministerien der Länder –, bis Herbst 2018 – das ist nun nicht so weit entfernt – einen Bericht zur fachlichen Prüfung und Umsetzungsmöglichkeiten vorzulegen; denn eine realistische Grundlage, um mit geeigneten Maßnahmen für erhöhte Sicherheit zu sorgen, wäre hilfreich.
Wenig hilfreich ist es, wie geschehen, Handlungserfordernisse durch die Auswertung von Presseartikeln zu deklarieren oder ein örtlich erhöhtes Aufkommen auf das ganze Land zu übertragen, Altdaten und neue Daten miteinander zu vergleichen, obwohl man gar nicht weiß, wie die Altdaten überhaupt zustande gekommen sind.
Das Thema ist ja nicht wirklich neu. Die Polizei hat sich darauf schon eingestellt, zumindest in Niedersachsen und auch bei der Bundespolizei mit der Ausrüstung von schnitt- und stichfesten Handschuhen. Das ist leider noch nicht überall der Fall. Da könnten einige Länder noch nacharbeiten. Aber jeder Polizeibeamte weiß und kalkuliert bei der Durchsuchung von Personen und Taschen, dass es dort offene Messer geben könnte, inzwischen allerdings auch offene Spritzen. Aber auch Scheren, angeschliffene Schraubendreher oder Stechbeitel sind Waffen. Das sind Hieb- und Stichwaffen. Da ist die Frage: Muss man sie miteinbeziehen? Auch diese werden genutzt.
Aber derartige Übergriffe müssen nicht nur im öffentlichen Raum betrachtet werden, sondern auch im öffentlichen Betrieb, wie der Arbeitsplatz in Ämtern. Da gibt es in der PKS – Seite 93, falls es jemanden interessiert – den Titel: „Gewalt am Arbeitsplatz“. Es gibt erste Präventionskonzepte für öffentliche Einrichtungen und Kommunen. Da ist die Zahl der Gewaltübergriffe erheblich gestiegen. Valide Zahlen liegen da aber überhaupt nicht vor.
Auch die Problematik bei Gewalt- und Raubdelikten ist ein Thema, etwa das Nachtreten auf wichtige Körperteile wie Kopf und Rumpf. Auch Mittäter oder bisher Unbeteiligte beteiligen sich an diesen Taten. Das wird richtigerweise immer wieder öffentlich dargestellt. Ist das auch ein Problem? Muss so etwas vielleicht auch extra erfasst werden?
Insofern passt der zweite Beschluss der IMK in Sachen Tatmittel Messer recht gut. Es geht um den besseren Schutz vor Messerangriffen im öffentlichen Raum durch bundesweit zu prüfende Waffenverbotszonen. Hier soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die eine Analyse von Straftaten mit Messern vornimmt, eine Strategie zum Umgang mit den Erkenntnissen entwickelt und gegebenenfalls die Einrichtung von Waffenverbotszonen empfiehlt, unabhängig von Kriminalitätsschwerpunkten. Das kann man nämlich jetzt schon machen, aber eben unabhängig davon.
Ein ganz wichtiger Punkt zum Schluss sollte nicht außer Acht gelassen werden: das Gewaltpotenzial im rein häuslichen Bereich. Auch hier wird nicht erfasst, welche Tatmittel zur Gewaltanwendung genutzt werden. Bei häuslicher Gewalt ist das Dunkelfeld besonders groß. Diese Taten ereignen sich schon seit Jahrzehnten. In welchem Rahmen findet dort ein Messereinsatz statt – das ist genauso unklar wie die gesamte Polizeiliche Kriminalstatistik –, im Rahmen eines Angriffs oder einer Verteidigung? Der Zugriff auf Messer im häuslichen Bereich ist besonders einfach. Da kann man nur sagen: Die mögliche Eskalation in der Küche birgt ein besonderes Gefährdungspotenzial.
Ich denke, das Thema muss erst einmal richtig, faktenfest und nachvollziehbar vorbereitet werden. Da ist die IMK schon auf einem guten Weg. Daher sollten wir bei Vorlage eines Ergebnisses der Innenministerkonferenz im Herbst über die weiteren Schritte erneut diskutieren, beraten und gegebenenfalls beschließen, wenn die IMK das nicht schon selber macht.
Die Umsetzung in der Polizeilichen Kriminalstatistik wäre sowieso erst zum 1. Januar 2019 machbar. Bis dahin haben wir ja noch ein bisschen Zeit.
Herzlichen Dank.