Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste des Hohen Hauses! Die Schaffung einer barrierefreien Umgebung ist eine Grundvoraussetzung, um die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das wollen wir, und das ist für uns selbstverständlich.
Lassen Sie uns gern darüber reden, was man tun kann, um die Entwicklung einer barrierefreien Gesellschaft zu beschleunigen, um etwa der Freiwilligkeit einen zusätzlichen Anreiz zu geben. Aber muss man gleich mit der Keule ausholen,
um zu erzwingen, was noch nicht aus Freiwilligkeit geschehen ist und was vielleicht deshalb noch nicht geschehen ist, weil die Entwicklung hin zu einer wirklich barrierefreien Gesellschaft eine Generationenaufgabe ist?
Wenn Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der Linken, aber die Versagung von Barrierefreiheit als Benachteiligung im Sinne des AGG und BGG sehen und festschreiben wollen und jedermann zur Herstellung von Barrierefreiheit zwingen wollen, koste es, was es wolle, wenn Sie gar ein Verbandsklagerecht gegen private Dienstleister und kleine Unternehmen möglich machen wollen, selbst wenn es gar keine individuell Betroffenen gibt, dann wird der willkürlichen Durchsetzung einer barrierefreien Umgebung Tür und Tor geöffnet – auch da, wo es dann nicht mehr verhältnismäßig ist.
Wenn wir von Teilhabe reden, wozu Barrierefreiheit gehört, dann reden wir auch von einem Miteinander. Zwei Gruppen, nämlich Menschen mit und ohne Behinderung, sollen gleichberechtigt und zufrieden miteinander leben können und zu einer Gruppe werden, zu einer Gemeinschaft, einer Gesellschaft, in der alle gleichberechtigt miteinander leben können. Darum muss man den Gemeinschaftsgedanken fördern.
Ich meine es ehrlich: Wir wollen das fördern und verbessern; das ist uns ein persönliches Anliegen. Aber man kann, nein: man darf es nicht erzwingen wollen; denn in dem Moment, in dem Sie das tun, in dem Antidiskriminierungsverbände anfangen, kleine Selbstständige und Dienstleister mit Verbandsklagen zu überziehen, riskieren Sie den guten Willen einer tragenden Säule unserer Gesellschaft, einer Gesellschaft, die grundsätzlich offen ist für Teilhabe.
Das machen wir nicht mit, und das ist auch nicht im Sinne derjenigen, um die es geht. Daher müssen wir Ihren Antrag leider ablehnen.