Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für die vielen Menschen, die vor Generationen in die Länder Russlands und später der ehemaligen Sowjetunion ausgewandert sind, die sich über Jahrzehnte und Jahrhunderte zur deutschen Sprache, zur deutschen Kultur und auch zu ihrer Religion bekannt haben und die dann von Stalin für die Verbrechen der Hitler-Diktatur in Geiselhaft genommen wurden, verschleppt wurden, in die sogenannte Arbeitsarmee gezwungen wurden, haben wir zu Recht die Möglichkeit geschaffen, als stolze Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu uns zu kommen.
Wir haben außerdem mit dem sogenannten Fremdrentenrecht die Möglichkeit geschaffen, dass diese Menschen, die ja nie in das deutsche Rentensystem haben einzahlen können, trotzdem, gemessen an ihrer Arbeitsleistung, ihrer Lebensleistung, von der Deutschen Rentenversicherung eine Rente erhalten. Das ist etwas ganz Besonderes, was es sonst nirgendwo im Rentenrecht gibt.
In dem Antrag der AfD ist eigentlich alles falsch, vor allem die Grundbehauptung, man müsse diese sogenannten Spätaussiedler den Deutschen, die schon immer hier gelebt haben, die hier geboren wurden, gleichstellen. Wenn man beide Gruppen gleichstellen würde, hieße das: Wer nicht eingezahlt hat, bekommt auch keine Rente. – Dann hätten die Spätaussiedler überhaupt gar keine Rente.
Das Fremdrentenrecht ist also eine Privilegierung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, indem wir gesagt haben: Dem Lebensschicksal dieser Menschen wollen wir dadurch gerecht werden, dass wir ihnen eine Rente geben, obwohl sie gar keine Beiträge einzahlen konnten. Ich finde, das ist eine großartige soziale Leistung unseres Staates.
Nun hat vor allen Dingen nach der Wiedervereinigung bei uns in Deutschland nicht nur an den Stammtischen, sondern auch in den Parlamenten, in vielen Veranstaltungen eine durchaus heftige Diskussion darüber begonnen: Besteht nicht zwischen dieser Rente, die fiktiv berechnet ist, und zum Beispiel der Rente eines Mitbürgers der neuen Bundesländer, der in das Rentensystem eingezahlt hat, ein Ungleichgewicht? Es gab die Forderung, das Fremdrentenrecht gänzlich abzuschaffen. Wenn man damals eine Umfrage in Deutschland gemacht hätte, hätte es vermutlich eine große Mehrheit für die Abschaffung des Fremdrentenrechts gegeben. Das war letztlich Anlass für den Deutschen Bundestag, zu beschließen: Wir wollen diese Fremdrenten, die ja nicht auf Beiträgen basieren, sondern die wir zusätzlich geben, der Höhe nach deckeln.
Ich muss sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das war richtig; wir als Union bekennen uns dazu. Wir haben das Fremdrentenrecht nicht abgeschafft. Wir haben es so modifiziert, dass für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland klar wurde, dass wir ein gerechtes Maß finden wollen, damit nicht der eine gegen den anderen ausgespielt wird und sich der eine gegenüber dem anderen nicht benachteiligt oder bevorzugt fühlt. Das war der Grund für die Reform des Fremdrentenrechts. Dieser Grund ist bis zum heutigen Tage richtig und hat letztlich dazu geführt, dass das Fremdrentenrecht weiterhin Akzeptanz bei uns in Deutschland findet.
Was wir allerdings nicht gewollt haben, ist, dass dadurch die Mitbürgerinnen und Mitbürger, die als Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zu uns gekommen sind, in die Situation geraten, dass die Fremdrente oder ihre Rente insgesamt gar nicht zum Leben ausreicht.
Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag miteinander vereinbart, dass wir uns genau diese Situation anschauen und dafür eine sachgerechte Lösung anbieten wollen, sprich: nicht hohe Renten, die nicht gerechtfertigt sind im Vergleich zu dem, was andere, die eingezahlt haben, an Rente bekommen, aber eine Armutssicherung nach unten. Das ist unser Ziel, das wir umsetzen wollen. Wir bekennen uns zur Leistung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass sie eine Fremdrente erhalten sollten, obwohl sie keine Beiträge zahlen konnten und gezahlt haben. Wir halten es für richtig, dass die Rente nach oben gedeckelt wird –,