Herr Präsident! Werte Kollegen! Vorab: Ich bin begeistert, Herr Amthor, dass Sie offensichtlich eine ganz andere Auffassung haben, was das Staatsvolk ist, als Ihre Kanzlerin. Ich bin begeistert.
Die Linke legt einen Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz vor. Sie verweist zu Recht darauf, dass Volksentscheide ein probates Mittel sind, das Volk als Souverän dieses Landes an der demokratischen Entscheidungsfindung stärker teilnehmen zu lassen, als dies durch Wahlen alleine möglich ist.
Auch der AfD ist die direkte Demokratie ein Grundanliegen. Gerade deswegen haben wir im April die Einsetzung einer Enquete-Kommission vorgeschlagen, um die Grundlagen der Volksentscheide fraktionsübergreifend zu erarbeiten. Hiermit ist die Gemeinsamkeit aber auch schon beendet; denn wer den Antrag der Linken in Gänze liest, merkt schnell, dass es den Linken nicht um die Stärkung der direkten Demokratie geht, sondern dass das Gegenteil der Fall ist. Die Linke will mit ihrem Antrag nichts anderes, als dem deutschen Volk das Recht auf die eigene Souveränität, die eigene Nation und somit die eigene Identität zu nehmen.
Es ist ja nichts Neues, dass das linke Spektrum schon seit langem ein Auge auf das Potenzial der Nichtdeutschen als Wähler geworfen hat, um ihre schwindenden Wählerreihen aufzufüllen und ihre antideutsche Politik durchzusetzen.
Die Vorstöße zielten bislang auf das Wahlrecht auf kommunaler Ebene und auf Volksabstimmungen. So ist es nicht verwunderlich, wenn die Linke in ihrem Gesetzentwurf den Kreis der Wahlberechtigten für Volksentscheide auf alle Menschen ausdehnen möchte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben.
Aber nicht nur das: Mit dem Vorstoß der Linken zur Änderung des Artikels 38 Absatz 2 Grundgesetz soll dies auch für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gelten. Meine Damen und Herren, das Grundgesetz legt eindeutig fest, wer in Deutschland wahlberechtigt ist und wer nicht. In Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz heißt es:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Und Artikel 116 Grundgesetz bestimmt, dass Deutscher ist, „wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt“. Diese Rechtslage wird durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, was Sie stören mag, und alle ernstzunehmenden Staatsrechtler gestützt.
Seit geraumer Zeit gibt es jedoch linke Kräfte, die in Artikel 116 Grundgesetz, der nicht wie Artikel 20 Grundgesetz der Ewigkeitsgarantie unterliegt, eine Hintertür sehen, um den Volksbegriff in Artikel 20 Grundgesetz zu ändern, da die Schöpfer des Grundgesetzes dort dem Begriff „Volke“ nicht das Adjektiv „deutsch“ hinzugefügt haben. Patin dieser unsäglichen Bewegung ist die Noch-Bundeskanzlerin Merkel, die mit dem Satz „Das Volk ist jeder, der in diesem Land lebt“ ihre Politik, wie übrigens auch bei der Grenzöffnung, nicht nur auf Recht und Gesetz gründet, sondern auf eine moralisierende Ebene verschiebt.
Man könnte glauben, Houellebecqs dystopischer Roman „Unterwerfung“ ist die Regieanweisung für diese Politik.
Die Einbürgerung in unser Land ist mittlerweile ziemlich leicht möglich. Hierzu sind nicht einmal mehr größere Sprachkenntnisse vonnöten. Somit kann im Prinzip jeder, auch aus Nicht-EU-Ländern, deutscher Staatsbürger werden, und das ist auch gut so.
Wer das nicht möchte, der kann dann aber auch konsequenterweise die Volksvertretung nicht mitbestimmen; denn wer nicht deutscher Staatsbürger werden möchte, der möchte auch sicher nicht deutsche Werte und deutsche Interessen vertreten und sich auch ganz sicher nicht in unsere kulturell-abendländische Gesellschaft integrieren.
Wer unsere Werte und Traditionen respektiert und verinnerlicht hat, der soll auch das Recht haben, an der politischen Willensbildung teilzuhaben. Dafür reicht es nicht aus, fünf Jahre in diesem Land abzusitzen und zu warten, und schon gar nicht, illegal einzureisen, abzutauchen und/oder zu klagen, um dann diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Nach dem Integrationsbericht von 2015 – vor der Grenzöffnung – gehörten 3,2 Millionen der damals insgesamt 4,7 Millionen Muslime nicht zum Wahlvolk. Insgesamt stammten 8 Millionen Bürger aus Nicht-EU-Ländern, immerhin 12 Prozent des erwachsenen Wahlvolkes. Diese Zahlen sind durch die Grenzöffnung drastisch gestiegen und steigen weiter. Wenn man sich beispielsweise vor Augen führt, dass 2016 nach einer Emnid-Umfrage 47 Prozent der in Deutschland lebenden Türken religiöse Gesetze für wichtiger als die weltlichen Regelungen unseres Landes hielten und sich 62 Prozent der ersten Einwanderungsgeneration als stark religiös bezeichneten, aber schon 72 Prozent der zweiten, dann sieht man, wohin die Reise beim Wahlrecht für alle geht.