Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder dieselbe Debatte zum Ausländerwahlrecht, diesmal angestoßen von der Fraktion Die Linke. Zwar haben Sie Ihren Antrag kurzfristig zurückgezogen, er zeigt aber, wes Geistes Kind Sie sind, und dazu rede ich jetzt.
Gefordert wird wieder einmal von den Linken ein Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben.
Das Argument: Dass nur Deutsche an Wahlen teilnehmen dürfen, sei mit dem Demokratieprinzip nicht vereinbar und werde dem Einwanderungscharakter unseres Landes nicht gerecht. Nun leben in Deutschland rund 14 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Die Frage, warum diese Menschen nicht wählen dürfen, erscheint daher zunächst einmal nachvollziehbar. Die Antwort darauf ist allerdings ebenso einfach, wie eindeutig: weil unser Grundgesetz es so vorsieht. Das Wahlvolk in Deutschland, von dem gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes alle Staatsgewalt ausgeht, wird durch die deutschen Staatsangehörigen gebildet. Das ist verfassungsrechtlich klar geregelt und durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden.
Für Ihren Vorschlag müsste daher zunächst der verfassungsrechtliche Volksbegriff geändert werden. Dazu kann ich Ihnen sagen: Mit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird das nichts.
Denn das Wahlrecht knüpft aus gutem Grund an die deutsche Staatsangehörigkeit an. Eine Demokratie ist eben keine zufällige Ansammlung von Menschen, die sich gerade auf einem bestimmten Staatsgebiet aufhalten. Eine Demokratie ist eine feste politische Gemeinschaft. Sie lebt von gemeinsamen Rechten und Pflichten sowie von einer dauerhaften Bindung ihrer Bürger an den Staat. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht bereits eine Regelung in Schleswig-Holstein für nichtig erklärt, die bestimmten Ausländern nach einem gewöhnlichen Aufenthalt von fünf Jahren ein kommunales Wahlrecht einräumen sollte. Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich fest, dass die Zugehörigkeit zum Staatsvolk grundsätzlich durch die Staatsangehörigkeit vermittelt wird und dass gerade daraus die demokratische Legitimation staatlicher Gewalt erwächst.
Der entscheidende Punkt: Nicht der Aufenthalt bestimmt das Wahlrecht, sondern die Staatsangehörigkeit. Der Weg in die Staatsangehörigkeit steht jedem offen, der die in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Ihrem Antrag zufolge stellt gerade das angeblich ein enormes Hindernis dar.
Aber, liebe Linke, ganz im Gegenteil. Die Zahl der Einbürgerungen steigt seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2025 wurden über 330 000 Menschen eingebürgert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich feststellen: Wer bereit ist, sich mit allen Rechten und Pflichten in unsere Gesellschaft einzubringen, unsere Werte zu achten und Verantwortung für unser Gemeinwesen zu übernehmen, der ist herzlich willkommen, deutscher Staatsbürger zu werden.
Aber: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses. Sie durch ein von der Staatsangehörigkeit losgelöstes Wahlrecht zu ersetzen, wäre der helle Wahnsinn.
Ich rede jetzt nicht von dem rechtstreuen, gut integrierten, steuerzahlenden Ausländer.
Das Wahlrecht jedoch, wie Die Linke es sich vorstellt, wäre eine glatte Einladung an alle Feinde aus dem Ausland, unsere Demokratie zu unterwandern.
Staatsfeinden wie der fünften Kolonne Putins wären genauso Tür und Tor geöffnet. Kolleginnen und Kollegen, seit vielen Jahren gibt es Sabotage- und Spionageakte aus China, aus Russland
– da kennen Sie sich ja aus –, aus dem Iran, von diversen terroristischen Gruppen, einzig mit dem Ziel, das Vertrauen der Menschen in unseren Staat und unsere Institutionen zu schwächen. Wer diese Gefahr nicht sieht, ist bestenfalls naiv, schlimmstenfalls arbeitet er gezielt an der Demontage unserer demokratischen Grundordnung.
Kollege Koçak, setzen wir das Wahlrecht so um, wie Sie sich das vorstellen, würden künftig auch alle Israelhasser und Antisemiten wählen können.
Das sind doch genau die Menschen, denen wir aus guten Gründen die deutsche Staatsbürgerschaft verwehren.
Herr Koçak, vielleicht dämmert Ihnen das bereits, und Sie haben deshalb Ihren Antrag zurückgezogen.
Ich fasse zusammen. Wer in unserem Land wählen will –