Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 25 Jahre lang wurde hier im Hause und in weiten Teilen der Gesellschaft diskutiert, ob das Rechtsinstitut der Ehe ausschließlich für Mann und Frau vorgesehen sein soll. Menschen, die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften leben, hatten keine Wahl, einander zu heiraten oder nicht. Ganz besonders hart haben gesetzliche Regelungen bis in das Jahr 2008 Ehen getroffen, in denen eine Person eine Transition nach dem sogenannten Transsexuellengesetz durchlaufen hat. Hier verlangten unsere Vorgängerinnen und Vorgänger in der Gesetzgebung – weil sie keinesfalls Ehen in einer gleichgeschlechtlichen Kombination akzeptieren wollten –, dass die Ehe vor Änderung des Geschlechtseintrages aufgehoben wurde. Zum Glück stehen wir heute woanders.
Da sich die Situation grundlegend ändert, war das überfällig und ein Erfolg vorausgegangener Kämpfe.
Die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft 2001 gehörte als Zwischenstufe dazu. Trotzdem müssen wir noch 2018 erleben, dass Mitglieder des Bundestages und leider auch der Regierung Vorurteile gegenüber schwulen, lesbischen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen schüren und auf eine Art und Weise fortsetzen, die teilweise auf eine Verschlimmerung der Situation hinweist. Angesichts dessen, was wir auf diesem Politikfeld in sehr maßvollem Tempo nach vorne gebracht haben, ist eine solche Realitätsverweigerung überaus ärgerlich, und wir werden sie mit allen Kräften zurückweisen.
In dieser Debatte behandeln wir einen Gesetzentwurf, der rechtliche Ergänzungen oder Anpassungen im Zuge der Eheöffnung vornimmt, es geht also um das Kleingedruckte zur Ehe für alle. Es ist gut, dass wir an dieser Stelle stehen, dass wir so weit sind. Gleichzeitig ist dieses Gesetz natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Wir wollen grundsätzlich inhaltlich und auch jenseits der formalen Ebene, dass Elternschaft in gleichgeschlechtlichen Ehen rechtlich voll anerkannt wird. Mit der Einführung der Ehe für alle ist das noch nicht der Fall. Die Diskriminierung lesbischer Elternschaft ist leider nach wie vor gegeben. Lesbische Mütter müssen nach wie vor das Kind ihrer Ehefrau als Stiefkind adoptieren, statt automatisch als Mutter oder Co-Mutter anerkannt zu werden. Hier könnte man aus unserer Sicht deutlich weiter sein, zumal der Arbeitskreis Abstammungsrecht 2017 beim Justizministerium die sogenannte Mitmutterschaft ausdrücklich begrüßt und befürwortet hat. Beim Thema Elternschaft wünschen wir uns außerdem, dass der Geschlechtseintrag von Transelternteilen respektiert wird. Wir fordern, dass die Ehe für alle ihrem Namen „für alle“ tatsächlich gerecht und diskriminierungsfrei ausgestaltet wird. Auch die Grundrechte von Personen, die „inter“, „divers“ und „nicht-binär“ sind, müssen gewahrt werden.
In diesem Sinne gilt es, weiter dafür einzutreten, dass wir in den nächsten Jahren neue Schritte nach vorne machen, statt in alte Geschlechter- oder Familienordnungsmuster zurückzufallen.
Vielen Dank allerseits und noch einen schönen Abend.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6137, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/4670 und 19/5413 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Wer enthält sich? –
Dann ist auch die Schlussabstimmung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erfolgreich gewesen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.