Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die parteinahen Stiftungen sind Teil der politischen Kultur unseres Landes. Nach bitteren historischen Erfahrungen haben wir uns nicht nur darauf verständigt, dass es eine unlösbare Bindung unseres Gemeinwesens an Menschenwürde und Demokratie gibt, sondern dass wir für diese Ordnung auch allesamt eintreten müssen. Niemals mehr soll es eine Demokratie ohne Demokraten geben.
Deswegen liegt die Förderung politischer Bildungsarbeit und das Werben für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im öffentlichen Interesse; und das ist auch gut so für unser Land.
Die politischen Stiftungen leisten eine bedeutende Arbeit, nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland. Mit vielen Hundert Repräsentanten sind sie Botschafter für Menschenrechte und Demokratie.
Wer sich die Entwicklung des Transformationsprozesses beispielsweise in Mittel- und Osteuropa angesehen hat, stellt fest, dass die politischen Stiftungen – gleich welcher parteipolitischen Nähe – sehr stark dafür gekämpft haben, dass dieser Transformationsprozess auch gelingen konnte. Es war ein wichtiges Eintreten auch für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit.
Nicht vergessen werden darf auch die journalistische Nachwuchsförderung. Dies ist ein großartiges Werben für Pressefreiheit in der Welt. Gerade auch dieser Einsatz ist vor dem Hintergrund einer zunehmenden Bedrohung – auch der freien Presse – eine sehr wichtige Arbeit, die die Stiftungen weltweit leisten.
Nun wird darüber gesprochen, ob es eine gesetzliche Grundlage brauche. Ich darf Ihnen zurufen – es ist bereits angesprochen worden –, dass es diese gesetzliche Grundlage bereits gibt, und zwar in Form des Haushaltsgesetzes. Auch dieses ist ein ordentliches Parlamentsgesetz und kann dazu dienen, die Mittel für die politischen Stiftungen nach den Regeln, die der Haushaltsausschuss vorgibt, auszukehren. Also, die Behauptung, es würde keine materiell-rechtliche Grundlage vorliegen, ist vor dem Hintergrund des tatsächlichen Charakters des Haushaltsgesetzes, aber auch vor der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einfach nicht zutreffend. Ich denke, Sie sollten hier nicht vor dem Hintergrund der Rechtsprechung und des Gesetzescharakters von einer Grauzone oder gar von verfassungswidrigen Zuständen sprechen. Das gibt die Sachlage eindeutig nicht her.
Das Gesetz, das Sie vorgelegt haben, hat einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler. Das Verfassungsgericht betont in seiner Rechtsprechung, dass es zwar eine Nähe zwischen der parteinahen Stiftung und der sie tragenden Partei gibt, dass aber die Grenze klar und deutlich gezogen werden muss. Insbesondere müssen diese Stiftungen staatsfern sein. Wenn Sie aber die Stiftungen zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts machen, dann werden sie inkorporierter Teil des Staates und verfehlen damit ihre Wirkung. Damit stellen Sie im Grunde das Stiftungswesen zur Disposition. Das wollen wir nicht. Das wollen Sie vielleicht, weil Sie die Demokratie schwächen wollen. Wir wollen an diesem bewährten Merkmal festhalten.
Es ist auch nicht in Ordnung, dass Sie zwei wesentliche Punkte nicht mehr aufnehmen, zum einen die journalistische Nachwuchsförderung und zum anderen die Begabtenförderung. Ja, wir müssen junge Menschen, die sich zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bekennen, unterstützen und fördern, damit sie Botschafter dieser Werte und dieser Haltung werden.