Herr Kollege Glaser, wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil er schlichtweg schlecht ist. Er ist handwerklich völlig daneben, und Sie sprechen einige Punkte in diesem Gesetzentwurf nicht an, die, wie meine Kollegen bereits ausgeführt haben, in ein Stiftungsgesetz hineingehörten. Sie erkennen nicht, dass es eine Trennung geben muss zwischen einer parteinahen Stiftung und dem Staat selbst.
Aber wenn wir schon über die AfD-Stiftung sprechen, dann muss ich Ihnen zurufen: Werden Sie sich erst einmal selbst im Klaren darüber, welche Stiftung Sie eigentlich präferieren.
Ehrlich gesagt, beide Stiftungen passen nicht zu Ihnen. Desiderius Erasmus war ein Humanist, der für Religionsfreiheit und für Toleranz eingetreten ist. Das passt nicht zu Ihrer Haltung.
Und dann lassen Sie uns auch über Gustav Stresemann sprechen. Gustav Stresemann, Friedensnobelpreisträger, wusste, dass Deutschland nur in und mit Europa existieren kann, niemals dagegen.
Er war für die Aussöhnung mit Frankreich. Ich sage Ihnen ehrlich: Wenn es mehr weitsichtige Politiker wie Gustav Stresemann in den 1920er-Jahren gegeben hätte,
wäre mehr für die Aussöhnung mit Frankreich getan worden, und vielleicht wären bitterste Stunden unserer Geschichte nicht passiert.
In diesem Zusammenhang möchte ich den Enkel von Gustav Stresemann zitieren, der gesagt hat – ich zitiere –:
Was mein Großvater schließlich aus Überzeugung vertrat, steht ja fundamental gegen das, was die AfD verkörpert.
Das sollten Sie sich merken.
Der Name Gustav Stresemann passt nicht zu einer Stiftung, die Ihr Gedankengut als parteinahe Stiftung tragen würde.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam die Arbeit der politischen Stiftungen unterstützen, im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und einer gemeinsamen Verantwortung für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte, für die Bildungsarbeit und für das Eintreten für Pressefreiheit. Ich sage das ganz bewusst auch in diesen Tagen, weil wir merken: Überall in Europa wird die demokratische, offene und plurale Ordnung angegriffen. Die Stiftungen stehen genau für diese Ordnung. Sie verteidigen und festigen sie. Insofern sollten wir auch nicht durch ein schlechtes Gesetz diese Stiftungen infrage stellen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/2674 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.