Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Bei all der Aufregung rund um das Thema ist heute ein richtig guter Tag für das Asylrecht, für verantwortungsvolle Politik, und vor allem für ganz viele Familien.
Ab dem 1. August wird es wieder Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Jahren sind viele Menschen aus ihren Heimatländern zu uns geflohen: vor Krieg, vor Terror und vor Verfolgung. Ich sage es ganz deutlich: Sie suchen bei uns Schutz und Sicherheit, und sie bekommen bei uns Schutz und Sicherheit,
wenn sie dazu einen Anlass haben, und sie bekommen auch eine neue Perspektive.
Ich möchte auch nicht, dass das zynisch als Asyltourismus bezeichnet wird. Ich möchte das weder lesen noch hören.
Diese Menschen kommen in der Regel überhaupt nur zu uns, wenn sie nicht im Mittelmeer ertrinken oder auf der Balkanroute stranden; denn andere Wege zu uns gibt es gar nicht. Häufig genug schaffen es nur Einzelne aus den Familien. Für sie machen wir heute dieses Gesetz; denn für sie ist es besonders wichtig, dass wir die Familienzusammenführung ermöglichen.
Familienzusammenführung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie wir generell unsere Asylpolitik ausrichten sollten, nämlich basierend auf humanitärer Verantwortung, kombiniert mit staatlicher Steuerung und mit einem geordneten Verfahren.
Humanitär ist unsere Politik, weil sie sich an den Schwächsten orientiert, weil sie denen hilft, die unsere Hilfe am dringendsten brauchen. Deshalb haben wir ausdrücklich im Gesetz verankert, dass die UN-Kinderrechtskonvention umfassend berücksichtigt werden muss. Wir stärken die Rechte von Kindern und das Kindeswohl. Zur Erinnerung: Artikel 6 unseres Grundgesetzes, der Ehe und Familie schützt, gilt für alle Menschen.
Der Familiennachzug, den wir heute auf den Weg bringen, hat alles, was wir im Bereich Zuwanderung richtig finden: Er findet nämlich legal statt, er findet sicher statt, er findet geordnet statt – eben nicht durch Schlepper und Schleuser –, und er findet statt nach unserer staatlichen Auswahl.
Deswegen war es uns auch so wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir bei der Auswahl der 1 000 Personen, die pro Monat kommen können,
die dringendsten Fälle berücksichtigen und auch im Blick haben, dass wir die deutschen Auslandsvertretungen nicht überlasten. Deswegen haben wir uns darauf geeinigt, bei der Visumsvergabe zunächst hier in Deutschland eine sachliche Prüfung und eine Entscheidung im Inland vorzunehmen. Diese Prüfung übernimmt das Bundesverwaltungsamt. Das ist ein gutes und geordnetes Verfahren, das wir auf den Weg bringen. Ich bin mir sicher, dass die letzten Details der Zusammenarbeit von Innenministerium, Auswärtigem Amt und Bundesverwaltungsamt jetzt auch zeitnah geklärt werden, damit rechtzeitig zum 1. August ein gutes, geordnetes und praktikables Verfahren beginnen kann.
Ich will auch deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir haben in den vergangenen Wochen, ja Monaten intensiv um dieses Thema gerungen, nicht nur in der Koalition, sondern viele haben sich an der Debatte beteiligt. Wir haben hart in der Sache gerungen, aber immer fair im Umgang. Wir haben uns auf den Weg gemacht, einen guten Kompromiss zu finden. Dieser Gesetzentwurf, der heute zur Abstimmung vorliegt, zeigt, dass wir fähig sind, uns zu einigen und gute Regelungen zu treffen, und dass wir fähig sind, eine gute und konsequente Politik zu machen, die nicht an Schlagzeilen orientiert ist, sondern sich an der Sache orientiert, die nicht Streit provoziert, sondern Kompromisse ermöglicht, und zwar ruhig, sachlich und lösungsorientiert.
Ich rate sehr dazu, dass wir gerade in der Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik diesen Weg weiter beschreiten.
Eine letzte Bemerkung, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Stichwort „Europa“: Wir brauchen in der gesamten Migrationspolitik, in der gesamten Innenpolitik, ja überhaupt, also auch in anderen Politikbereichen, mehr Europa und nicht weniger.
Wir wollen unsere Freiheit bewahren, wir wollen unseren Wohlstand sichern, und wir wollen Sicherheit gewährleisten. Das hat Herr Mayer auch zu Recht hervorgehoben. Genau darum geht es. Das geht nur mit mehr und nicht mit weniger Europa und nur mit mehr globaler Verantwortung und nicht mit weniger.
Dazu leistet unser heute vorliegender Gesetzentwurf zum Familiennachzug einen wichtigen und richtigen Beitrag. Deswegen bitte ich Sie alle um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank.