Herr Kollege Baumann, Sie haben jetzt zwei Themen in Verbindung gebracht, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
Zum einen geht es hier dezidiert um die Neuregelung des Familiennachzugs zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen. Ich bin der Überzeugung: Wir haben hier als Bundesregierung einen sehr probaten und auch ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt. Und ich bin durchaus auch der Überzeugung, dass er im parlamentarischen Verfahren sogar noch verbessert wurde. Ich sage dazu gerne noch was.
Zum Punkt, den Sie ansprechen, also Zurückweisungen an der deutschen Grenze: Es geht hier darum – und das wird ja heute auch schon vollzogen –, dass Personen an der deutschen Außengrenze ab- bzw. zurückgewiesen werden, die offenkundig keinen Anspruch auf Asyl zum Ausdruck bringen, die keinen Antrag auf Asyl stellen bzw. angeben, nur durch Deutschland durchreisen zu wollen. Es gibt also heute schon Zurückweisungen an der deutschen Außengrenze.
Im letzten Jahr waren es in etwa 12 000, also gar keine so unbeträchtliche Zahl.
Ich möchte Ihrem Eindruck in aller Entschiedenheit und Deutlichkeit entgegentreten, dass jeder doch ohnehin seine Familienangehörigen nach Deutschland bringen könnte.
Dies ist dezidiert nicht der Fall. Es geht nämlich bei der Neuregelung des Familiennachzugs nicht um Personen, die sich in Österreich, in Slowenien oder in Italien aufhalten, sondern es geht bei den Familienangehörigen, die ab dem 1. August von dem 1000er-Kontingent umfasst sind, um Personen, die sich beispielsweise in Jordanien, im Libanon, in Libyen aufhalten.
Wir werden – danke für die Gelegenheit, dass ich jetzt auf Ihre Frage schon diesbezüglich antworten kann – insbesondere humanitären Notlagen Rechnung tragen. Wir werden – das ist aus meiner Sicht der erste entscheidende Grundsatz – dem Anspruch auf Humanität und auf Hilfsbereitschaft Rechnung tragen, indem wir den Personen, die besonders schutzbedürftig sind, weil sie schwer erkrankt sind, weil sie behindert sind, in besonderer Weise die Möglichkeit eröffnen, in dieses 1000er-Kontingent mit aufgenommen zu werden.
Ich bin der Überzeugung: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der rund ist. Wie gesagt, der Grundsatz der Humanität ist uns sehr wichtig. Es war uns auch sehr wichtig, dass wir den Aspekt des Kindeswohles in besonderer Weise in den Gesetzentwurf mit aufnehmen. Besonders minderjährige Kinder, die beispielsweise noch in Libyen, in Jordanien, in Beirut im Libanon auf die Nachreise warten, können durch die Neuregelung des Familiennachzugs privilegiert berücksichtigt werden.
Insofern kann ich Ihrer Pauschalkritik in keiner Weise etwas abgewinnen. Das Gegenteil ist der Fall. Sie hören das nicht gern, Herr Kollege Baumann, aber das ist ein Gesetzentwurf, der einerseits dem Grundsatz des Steuerns und Begrenzens in klarer Weise Rechnung trägt –
es gibt keinen ungezügelten Familiennachzug zu eingeschränkt schutzbedürftigen Personen –, aber andererseits auch dem Grundsatz der Humanität und der Mitmenschlichkeit Rechnung trägt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich habe als zweiten Aspekt das Thema der Sicherheit genannt. Ich bin insbesondere den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD dankbar, dass nunmehr dank eines Änderungsantrages klargestellt wird, dass Gefährder grundsätzlich vom Familiennachzug ausgeschlossen sind. Das war und ist uns als Bundesinnen- und ‑sicherheitsministerium ein sehr wichtiger Aspekt. Darüber hinaus sind beispielsweise Personen ausgeschlossen, die sich schwerer Straftaten in Deutschland schuldig gemacht haben. Auch dies ist ein wichtiger Punkt, dass derjenige in keiner Weise privilegiert werden kann, der sich in Deutschland einer schweren Straftat schuldig gemacht hat.
Der dritte Aspekt, der von mir erwähnt wurde, ist die Integrationsfähigkeit unseres Landes. Wir werden mit dieser Neuregelung vor allem auch unter den Personen, die Stammhalter sind, sich also schon in Deutschland befinden, diejenigen in besonderer Weise privilegieren können,
die beispielsweise ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und über einen Arbeitsplatz verfügen. Wir werden unter den nachzugswilligen Familienangehörigen die Personen privilegiert berücksichtigen können, die – beispielsweise weil sie sich schon Deutschkenntnisse angeeignet haben – zum Ausdruck bringen, dass sie in besonderer Weise bereit und willens sind, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Der Aspekt der Integrationsfähigkeit und der Integrationsbereitschaft spielt also auch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, im pflichtgemäßen Ermessen festzulegen, welche Personen monatlich unter das 1000er-Kontingent fallen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns in einer intensiven Debatte innerhalb der Bundesregierung, aber dann auch mit dem Parlament darüber Gedanken gemacht,
wie dieses Gesetz ab dem 1. August exekutiert wird. Wie gesagt, es gibt ein monatliches Kontingent von 1 000 Personen. Uns vom Bundesinnenministerium war es wichtig, dass es, wie beim üblichen Visumverfahren auch, dabei bleibt, dass die Visa zur Ermöglichung des Familiennachzugs durch die Außenvertretungen unseres Landes, also durch die Botschaften und durch die Generalkonsulate, erlassen werden. Wir werden dies in einem guten und auch sehr vertrauensvollen Miteinander gemeinsam mit dem Bundesverwaltungsamt machen. Das Bundesverwaltungsamt wird also die Anträge materiell-rechtlich prüfen, und die Visa werden dann entsprechend durch die Auslandsvertretungen erlassen. Das zeigt, wie ich glaube, in besonderer Weise, dass verschiedene Ressorts hier sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Abschließend, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, möchte ich seitens der Bundesregierung ein herzliches Dankeschön für die zügige, aber aus meiner Sicht auch sehr sorgfältige Bearbeitung dieses wichtigen Gesetzentwurfs sagen. Er zeigt – das möchte ich abschließend auch noch einmal klar sagen –, dass wir als Bundesregierung, aber auch die Große Koalition, insbesondere bei diesem wichtigen Thema der Bewältigung der Flüchtlings- und Migrationskrise, handlungsfähig sind, um Vertrauen und Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung zurückzugewinnen.
Herzlichen Dank.