Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Masterplan der Bundesregierung und insbesondere hier die Geheimwaffe AnKER-Zentren werden keine wesentlichen Änderungen in der katastrophalen Asylpolitik bringen. Zunächst ist festzustellen, dass die Einrichtung von AnKER-Zentren in Deutschland, in der Mitte Europas und damit im Zentrum der Schengener Vertragsstaaten, der vollkommen falsche Ansatz ist. Wenn illegale Migranten bei uns ankommen, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Nach unserem Grundgesetz sowie auch nach europäischem Recht war genau das nämlich ausgeschlossen.
Es gibt nach der derzeitigen Rechtslage nur zwei Möglichkeiten, zumindest halbwegs legal in Deutschland einen Asylantrag zu stellen, nämlich wenn man per Flugzeug kommt oder aus der Nord- bzw. Ostsee aus dem Wasser steigt. Diese strengen Regeln sind keine Erfindung meiner Fraktion, sondern wurden doch von Ihnen hier genau so beschlossen.
Obwohl Schengen und Dublin von Anfang an nicht funktioniert haben, wurde erst im Jahr 2015 das endgültige Scheitern dieser Regelungen für jedermann offensichtlich. Das haben übrigens auch fast alle Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 16. April 2018 so gesehen. Professor Dr. Thym sagte beispielsweise dazu – ich zitiere –:
Erstens wissen wir alle, dass die Dublin-Regeln in der Praxis nicht funktionieren.
Der Sachverständige Gerald Knaus äußerte sich noch wesentlich deutlicher – ich zitiere –:
Das Merkwürdige am Dublin-System war, es hat nie funktioniert in den letzten 20 Jahren. Aber bis vor wenigen Jahren hat das niemanden wirklich gestört. Es war eine enorme Verschwendung von Ressourcen.
Nun wird laut Masterplan fest damit gerechnet, dass die Migranten durch die Bundespolizei an der Grenze festgestellt und kontrolliert werden. Da muss ich fragen: Welche Grenze? Welche Kontrolle? Ich hoffe, es sind damit nicht die derzeitigen Schaufensterkontrollen meiner Kollegen gemeint, die im Augenblick an den Autobahnen zu Österreich als Wahlkampfhelfer für die bayerische Landtagswahl missbraucht werden.
Was dort nämlich stattfindet, ist maximal ein schlechtes Theaterstück, aber keine Grenzkontrolle.
Nun sollen dank der künftigen AnKER-Zentren die abgelehnten Asylbewerber schnell in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Hört sich toll an, wird jedoch im echten Leben nicht funktionieren. Ein abgelehnter Asylantrag bedeutet eben nicht, dass diese Personen automatisch das Land verlassen. Trauriges Beispiel hierfür ist der des Mordes an der 14-jährigen Susanna aus Mainz dringend tatverdächtige irakische Flüchtling Ali B., dessen Asylantrag bereits im Dezember 2016 abgelehnt wurde. Im Dezember 2016! Noch ein Beispiel: Im vergangenen Jahr wurden gerade einmal 17 000 Personen abgeschoben. Das ist die um die Dublin-Fälle bereinigte Zahl. 17 000 Personen!
Aktuell haben wir aber über 200 000 vollziehbar ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber in Deutschland.
Es gibt jedoch bundesweit nur 400 Abschiebehaftplätze. Ich erinnere an dieser Stelle auch an die lächerlichen Rückübernahmeabkommen, die beispielsweise mit Tunesien und Marokko abgeschlossen wurden. Und die absolute Krönung des Ganzen: Wenn die Inhaber einer Duldung nur lange genug durchhalten, wird ihr Widerstand gegen die Abschiebung auch noch mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis belohnt. Diese Errungenschaft haben wir übrigens der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder zu verdanken.
Der Innenminister hofft nun darauf, dass die sogenannten Dublin-Fälle schnell in das EU-Land überstellt werden können, das nach dem Dublin-Abkommen für den Asylbewerber eigentlich zuständig ist. Lassen Sie uns auch hier einen Blick auf die Realität werfen: Im Jahr 2017 gab es 64 276 solcher Übernahmeersuchen von deutscher Seite an die Dublin-Vertragsstaaten. Tatsächlich wurden jedoch nur 7 102 Personen daraufhin überstellt, also gerade einmal 11 Prozent. Im Gegenzug hat Deutschland 8 754 Personen im Dublin-Verfahren aus anderen EU-Ländern wieder zurückbekommen. Diese verheerende Dublin-Bilanz mag auch der Grund dafür sein, warum nun so vehement darauf gedrängt wird, den Personenkreis der Dublin-Fälle direkt an der Grenze zurückzuweisen – so zumindest erst mal die Theorie.
Auch hier ein kurzer Ausblick auf die Realität: Voraussetzung für eine Zurückweisung soll laut Masterplan sein, dass die Person bereits ein Asylverfahren in einem anderen EU-Land betreibt. Das ist regelmäßig nur nachweisbar, wenn die Person dort vorher erkennungsdienstlich behandelt wurde und die Fingerabdrücke ordnungsgemäß von Italien, Griechenland, Spanien etc. in das Eurodac-System eingepflegt wurden. Was glauben Sie denn, wie sorgfältig hier die südlichen Mitgliedsländer künftig arbeiten werden, und was glauben Sie, wie lange es dauert, bis sich das bei den Schleusern herumgesprochen hat?
Sehr geehrter Herr Innenminister, AnKER-Zentren machen in Deutschland schlichtweg keinen Sinn; sie machen auch an der Binnengrenze keinen Sinn. Wenn überhaupt, gehören solche Zentren an die EU-Außengrenze, idealerweise jedoch in einen Drittstaat. Ansonsten wird aus dem Masterplan ein Desasterplan.
Vielen Dank.