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4. Sitzung
Dienstag, 12. Dezember 201719. Wahlperiode, 4. SitzungFortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union und den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie des Beschlusses der Staats- und Regierungschefs vom NATO-Gipfel am 8./9. Juli 2016 und konkretisierenden Folgebeschlüssen des Nordatlantikrats
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Herr Kollege Hardt, leider ist jetzt kein Redner der Regierung am Pult, deshalb muss ich Sie mit der Frage konfrontieren. Sie haben soeben einige Kriterien aufgeführt, anhand derer man einem Auslandseinsatz zustimmt. Ein Kriterium ist für mich immer die Frage nach den Opfern. Wie viele zivile Opfer bringt ein solcher Einsatz mit sich? Die Linke hat vor geraumer Zeit eine Kleine Anfrage bezüglich der Opfer in Syrien und im Irak gestellt. Die Antwort der Bundesregierung war, sie hätte keine Informationen. Ich habe das dann konkretisiert, und Herr Staatssekretär Dr. Brauksiepe hat dann genau das Gegenteil gesagt. Er hat gesagt, es gibt im Rahmen der sogenannten Wirkungsanalyse auch in Syrien und im Irak natürlich Aufklärung auch über Opfer und Schäden. Die Frage ist: Kennen Sie die Daten, wie viele zivile Opfer in Syrien und im Irak zu verzeichnen sind? Wenn Sie sie nicht kennen: Warum kennen Sie sie nicht? Denn sie sind abrufbar in einer Datenbank, zu der auch die Bundesregierung Zugang hat.

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