Sehr geehrter Herr Kollege, genau solche Begriffe werden Sie deswegen in dem heute hier vorliegenden Vorschlag der Freien Demokraten nicht finden.
Wir setzen am bestehenden Rechtsrahmen an. Wir setzen an der bestehenden Gesetzgebungskompetenz an, die hier zwischen Bund und Ländern gesplittet ist, und wir wollen ein verfassungskonformes System, das trotzdem die Bürgerrechte gegen Beleidigung, gegen Diskriminierung auch im Netz durchsetzt.
Dazu gehört eben auch – deswegen ist es so wichtig –, heute hier das Netz-DG aufzuheben und durch die von den Freien Demokraten vorgeschlagene Regelung zu ersetzen. Dazu gehört eben auch, dass die Feststellung, ob eine Meinungsäußerung noch Satire ist, ob sie zwar geschmacklos, aber im Sinne unserer Meinungsfreiheit zu ertragen ist oder ob sie, Herr Kollege Fechner, schon die Grenze der Strafbarkeit überschreitet, ob sie eine Beleidigung, eine Verleumdung oder vielleicht sogar Volksverhetzung ist, Privaten nicht zur Entscheidung überlassen wird.
Das ist allein Sache der dazu berufenen Behörden. Das ist Sache von Polizei und Justiz in unserem Rechtsstaat. Genau dieses System müssen wir wiederherstellen.
Dazu werden wir Polizei und Justiz besser ausstatten müssen; denn, ja, es ist schwieriger geworden, hier hinterherzukommen. Ja, in der Zeit der sozialen Netzwerke verbreiten sich solche Äußerungen sehr schnell, sie verbreiten sich sehr weit, und sie halten sich auch hartnäckig. Doch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sehr geehrte Kollegen von SPD und CDU/CSU, wird dem Anspruch nicht gerecht; es ist sogar gefährlich. Denn mit seiner Kombination aus Löschungsverpflichtung und Bußgeldbedrohung führt es zur Umkehrung des bisherigen Prinzips. Früher hieß es: „Im Zweifel für die Freiheit.“ Reden Sie einmal mit den Plattformbetreibern – mittlerweile heißt es: „Im Zweifel löschen.“ Genau das greift in Bürgerrechte ein.
Genau deswegen muss dieses Gesetz aufgehoben werden.
Wir Freie Demokraten legen Ihnen einen eigenen Vorschlag vor; denn die Lücke, die die AfD schaffen will – da tun Sie uns mit der Debatte, wie Sie sie hier führen, keinen Gefallen –, lehnen wir ab; aber leider ist auch der Gesetzentwurf der Linksfraktion nicht geeignet. Sie wollen Auskunftsansprüche streichen, die wir dringend brauchen.