Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zum Thema zurückkehren: Diese Vergangenheitsbewältigung ist schon erstaunlich. Unter der Unterschrift „Stärkung der Bürgerrechte“ verlangt die FDP das Ende der Vorratsdatenspeicherung, der VDS, und das Ende des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, des NetzDG.
Eines haben die beiden Gesetze gemeinsam: Sie hatten noch gar keinen Anfang. Ihr Ende zu verlangen, ist also einigermaßen unlogisch. Deutliche Unterschiede gibt es aber in der Frage des Eingriffs in die Bürgerrechte. Insofern ist es fast noch befremdlicher, die beiden Gesetze unter dieser Unterschrift zusammenzufassen.
Die Vorratsdatenspeicherung würde Kommunikationsunternehmen dazu verpflichten, anlasslos und flächendeckend die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger zu speichern. Es ist kein Geheimnis, dass die Netzpolitiker der SPD dies für einen zu weit reichenden Eingriff in die Bürgerrechte halten und deshalb dagegengestimmt haben.
Die Verpflichtung, potenziell rechtswidrige Inhalte bei Kenntnis zu löschen – das Prinzip „Notice and take down“ – ist dagegen nicht neu, auch nicht für soziale Netzwerke. Auch werden die Grenzen der Meinungsfreiheit durch das NetzDG nicht neu vermessen: Volksverhetzung, üble Verleumdung oder Androhung von Straftaten sind und bleiben verboten, und Zensur übrigens auch.
Nur am Rande: Wer glaubt, Facebook und Co. stünden für die Meinungsfreiheit und für Vielfalt der Meinungen, der hat das Geschäftsmodell nicht verstanden.
Ich muss mich deshalb wundern, dass die FDP in ihrem Gesetzentwurf die VDS und das NetzDG in einen Sack steckt. Der Kollege Lindner hat dies bei anderer Gelegenheit auch mit dem Bundestrojaner gemacht. Das geht nun wirklich an der Sache vorbei. Ein bisschen präziser müssen wir schon sein, wenn es um so eine wichtige Sache wie die Bürgerrechte geht.
Der EuGH hat befunden, eine anlasslose flächendeckende VDS sei mit europäischen Grundrechten nicht vereinbar, und auch das OVG Münster hält die VDS für europarechtswidrig. Die Bundesnetzagentur hat die VDS deshalb bis zur Klärung durch das Bundesverfassungsgericht faktisch ausgesetzt.
Auf europäischer Ebene wird derzeit – wir haben es gehört – eine räumlich und zeitlich begrenzte VDS diskutiert, also eben keine anlasslose und keine flächendeckende VDS. In dieser Situation halten wir es für angebracht – unabhängig davon, ob man nun dafür oder dagegen ist –, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, die Entwicklung des europäischen Vorschlags zu begleiten und dann tätig zu werden – und nicht heute, ohne jede Wirkung, außer natürlich für die Öffentlichkeit.
Auch das NetzDG wirkt noch gar nicht; dennoch glauben viele, man könne heute schon vorhersagen, wie es wirken werde, oder man könne schon in die Vergangenheit blicken und sagen, es habe gewirkt.
Sehr lustig! Die grundsätzliche Kritik der FDP lautet, das NetzDG privatisiere die Rechtsdurchsetzung. Richtig ist: Das NetzDG ermöglicht die Rechtsdurchsetzung.
Auch Sie und wir, wir alle mit unseren privaten kleinen Websites müssen bei Kenntnis rechtswidriger Inhalte aktiv werden, damit sie nicht weiterverbreitet werden. Außerdem müssen wir mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, um eine Strafverfolgung zu ermöglichen; das ist vollkommen selbstverständlich. Wir finden, den sozialen Netzwerken kann man das auch abverlangen.
Gleichzeitig bleiben Strafverfolgung und Rechtsprechung selbstverständlich Angelegenheit der Justiz. Wer beleidigt, bedroht oder hetzt, der muss sich vor Gericht verantworten. Dass die Strafverfolgung auch in der Fläche und in der Masse möglich ist, dafür sorgt das NetzDG.