Sie geben mir schon das Stichwort „Fake News“. Dazu wollte ich gleich etwas sagen. Aber jetzt ganz kurz zu Ihnen: Es ist ein Unterschied, ob eine Aussage, die justiziabel ist, in einem Zwiegespräch gemacht wird oder ob diese Aussage oder sogar Bilder ins Netz gestellt werden, wo sie sofort um die ganze Welt eilen.
Es gibt ein Beispiel von einer 15-Jährigen, die auf einer Party vergewaltigt worden ist. Das Video ist ins Internet gestellt worden und hat sich über die ganze Welt verteilt. Das Mädchen hat nie wieder einen Fuß auf den Boden bekommen, wurde drogenabhängig und hat sich irgendwann das Leben genommen.
Es gibt ein weiteres Beispiel von einem Mädchen, das mit zwölf Jahren Opfer von Cybergrooming geworden ist, das heißt, sie hat sich dazu verleiten lassen, einem fremden Mann Nacktbilder von sich zu schicken. Auch diese Bilder standen dann im Netz. Damit ist sie erpresst worden.
Drei Jahre später, nach Drogenabhängigkeit, hat sich dieses Mädchen das Leben genommen.
Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen, aber das zeigt sehr schön den Unterschied.
– Das ist doch genau die Antwort. – Es ist wichtig, zu sehen, dass eine Äußerung im Internet, ein Bild, das ins Internet gestellt wird, von den Auswirkungen und von den Dimensionen her eine ganz andere Größenordnung hat als eine Äußerung in einem Zwiegespräch.
Am Ende wischen Sie das alles – das, was ich zitiert habe, die beiden Beispielsfälle, die ich gebracht habe – weg, und das aus einem einzigen Grund: weil das die Mittel Ihrer politischen Arbeit sind. Sie arbeiten mit Fake News, Sie arbeiten mit alternativen Fakten, und Sie arbeiten mit Agitationen,
wo es nur um eines geht: die Ängste der Menschen in unserem Land zu schüren.
Dieser Agitation steht dieses Gesetz im Weg, und das ist auch gut so.
Interfraktionell wird Überweisung der Gesetzentwürfe auf den Drucksachen 19/81 und 19/218 an den Hauptausschuss vorgeschlagen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? – Das sehe ich nicht. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.