Und mir zuhörten. – Danke schön.
Neben der Vorratsdatenspeicherung halten wir auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, ein Gesetz, das mit heißer Nadel gestrickt ist, auf den letzten Metern der 18. Wahlperiode auf den Weg geschoben, regelrecht durchgezogen wurde, für verfassungswidrig und europarechtswidrig. Denn die Regulierung der Telemedien fällt im Wesentlichen nicht in die Gesetzgebung des Bundes, sondern wäre Gegenstand eines Staatsvertrages der Länder. Es gibt zwar durchaus einige Inhalte des NetzDG, die auch wir Liberale teilen, zum Beispiel Auskunftsansprüche Betroffener. Es gibt aber auch Dinge, die wir extrem kritisch sehen, nämlich insbesondere die Verlagerung der schwierigen rechtlichen Frage der Rechtswidrigkeit von Meinungsäußerungen in die Entscheidungszuständigkeit privater Unternehmen.
Denn wenn private Unternehmen unter Androhung empfindlicher Bußgelder innerhalb enger und starrer Fristen entscheiden müssen, ob ein Inhalt als rechtswidrig einzustufen ist und gelöscht werden soll, dann wird man im Zweifel nicht für die Meinungsfreiheit kämpfen und eintreten, sondern ihn sicherheitshalber einfach löschen. Und das ist bitte schön keine Kleinigkeit, sondern ein empfindlicher Grundrechtseingriff.
Es gibt aber durchaus einen Punkt, den wir sehr befürworten – Kollege Jarzombek sprach ihn im letzten Tagesordnungspunkt an –, nämlich die Regelung hinsichtlich des Zustellungsbevollmächtigten. Denn das ist eine Frage der ZPO; da sehen wir eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das ist auch wichtig, weil, wie schon ausgeführt, inländische Betroffene einen inländischen Ansprechpartner brauchen. Für alles andere gibt es noch nicht einmal eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Ja – damit will ich zum Schluss kommen, Herr Präsident –, das Problem einer zunehmenden Verrohung und zuweilen auch Rechtsverachtung im Netz sehen wir wohl. Das muss man angehen. Aber auch dabei muss man sich an die Regeln und die Gesetzgebungskompetenzen halten. Wenn noch nicht einmal eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht, dann halten wir eine Privatisierung von Grundrechtseingriffen wie die Löschung von Meinungsäußerungen für nicht hinnehmbar. Deswegen bitten wir Sie, die Überweisung dieses Gesetzentwurfes zu beschließen.