Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Glyphosat wird beherrscht von Emotionen, Verunglimpfungen, Angst und Panik; wir haben das alles soeben erlebt.
Um Ihre zahlreichen Anträge, die gestern eingegangen sind, sachgerecht beurteilen zu können, müssen wir uns deshalb heute mit vier Tatsachen auseinandersetzen:
Da ist zum Ersten das Zulassungsverfahren. Fakt ist nun einmal, dass jedes Pflanzenschutzmittel vor seiner Zulassung bzw. vor der Verlängerung seiner Zulassung wissenschaftlich genau begutachtet wird. Dafür gibt es ein aufwendiges Prüf- und Zulassungsverfahren, das in den einschlägigen EU-Verordnungen klar geregelt und definiert ist. Es wird auf einer rein rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage entschieden, ob eine Zulassung erteilt wird oder nicht. Das ist keine politische Ermessensentscheidung.
Wenn wir heute über den Ausstieg aus Glyphosat sprechen, werden daher nicht nur unsere eigenen Behörden und Wissenschaftler in ihrer fachlichen Qualität und Arbeit, sondern auch rechtliche Grundlagen insgesamt infrage gestellt.
Punkt zwei: Wie gefährlich ist Glyphosat? Der Wirkstoff Glyphosat wirkt auf Enzyme, die ausschließlich bei Pflanzen vorkommen, also weder bei Menschen noch bei Tieren. Sein Einsatz ist in Deutschland seit langem sehr streng geregelt. Glyphosat weist eine geringe Mobilität auf. Das heißt, es verbreitet sich nicht selbstständig. Es bindet schnell am Boden, kann also nicht ausgewaschen werden, und wird von Bodenbakterien biologisch rasch abgebaut. Glyphosat ist das am besten untersuchte Pflanzenschutzmittel weltweit. Es gibt dazu rund 1 000 Studien, so viele wie sonst zu keinem anderen Wirkstoff.
Es galt als unbedenklich, bis die Internationale Agentur für Krebsforschung, die IARC, im Jahre 2015 zu der Bewertung kam, dass Glyphosat wahrscheinlich krebserregend sei.
Damit kommen wir zu Punkt drei, nämlich zur Bewertung durch die IARC. Meine Damen und Herren, die IARC ist die einzige Organisation überhaupt, die zu diesem abweichenden Urteil kam. Weltweit kamen staatliche Behörden zum gegenteiligen Bewertungsurteil. Ich nenne einige: das gemeinsame Gremium der WHO und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, die Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten, die kanadische Bewertungsbehörde für Schädlingsbekämpfungsmittel, das kanadische Gesundheitsministerium, die japanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die neuseeländische Umweltschutzbehörde und die australische Regierungsbehörde für Pflanzenschutzmittel und Tiermedizin. Auch und vor allem die europäischen Behörden, nämlich die EFSA und die ECHA, die Behörde für Lebensmittelsicherheit und die Chemikalienagentur, bestätigten die Bewertung, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.