Trotz der Einschätzung der IARC ist Glyphosat nicht gefährlicher als Wein, als Bratwürste, als Frittiertes, als Haarfärbemittel, als Schichtarbeit oder sogar als Matetee. All dies ist nämlich als wahrscheinlich krebserregend klassifiziert, aber niemand verzichtet darauf oder verbietet es gesetzlich. Denn grundsätzlich sagt eine Klassifizierung nichts darüber aus, ob tatsächlich eine Krebserkrankung ausgelöst wird oder nicht.
Damit komme ich zum Punkt vier meiner Rede, nämlich zu den möglichen Alternativen zum Glyphosat:
Es gibt kein biologisches und auch kein anderes chemisches Pflanzenschutzmittel, das die positiven Eigenschaften von Glyphosat aufweist. Für die nahe Zukunft ist es fraglich, ob sich ein neues Herbizid entwickeln lässt. Selbst dann würde es bei den heutigen Zulassungsverfahren und vor allem ihrer langen Dauer ewig dauern, bis es uns zur Verfügung stehen würde. Insofern stimmen wir dem Antrag der FDP zumindest in einigen Punkten zu: Wir müssen nämlich die Zulassungsverfahren und die Verfahrensabläufe dringend optimieren.
Pflügen und Eggen werden oft als Alternativen genannt. Aber wir müssen schon ehrlich und fair sein und die Alternativen anhand der gleichen Kriterien wie Glyphosat bewerten. Der Eingriff in die Biodiversität ist beim Pflügen nämlich erheblich größer als der Eingriff durch Glyphosat.
Wer sein Feld zwischen den Fruchtfolgen umgräbt, der schadet den Mikroorganismen und den Regenwürmern. Die Bodenfeuchtigkeit nimmt ab, und Erosionen sind die Folge.
Von der Umweltbelastung durch Dieselabgase haben wir noch gar nicht geredet.
Wir hätten dann ein Mehrfaches an Dieselabgasausstoß. Ich fahre selber seit 40 Jahren den Pflug. Glauben Sie mir; ich kann das beurteilen.
Es käme zu mehr Dieselabgasausstoß als beim Einsatz von Glyphosat,
und wie Sie selber auch wissen: Dieselabgase sind sicher krebserregend.
Die Anträge der SPD, der Grünen und der Linken verweisen darauf, dass der Einsatz von Glyphosat der Biodiversität schade. Selbst wenn man Unkraut von Hand ausrupfen würde, hätte es die gleiche Auswirkung.
Ja, wir müssen etwas für die Biodiversität und für den Erhalt von Insekten und Vögeln tun. Hier sind wir ja beieinander.
Das können wir aber nicht mit dem Verbot eines Pflanzenschutzmittels tun, das nur in geregelten Fällen zum Einsatz kommt, sondern hier müssen wir schon selber proaktiv tätig werden.
Aus diesem Grund hat Landwirtschaftsminister Christian Schmidt gleichzeitig mit der Zustimmung Deutschlands zu einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat wichtige Verbesserungen für die Pflanzen- und Tierwelt durchgesetzt, wie eben die Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel. Damit hat Bundesminister Schmidt erreicht, dass die in Ihren Anträgen geforderten Maßnahmen überhaupt erst in Erwägung gezogen werden können. All dies hätten wir bei einer Verweigerungshaltung nicht erreicht. Die Kommission hätte die Zulassung für den Wirkstoff dann nämlich ohne diese Bedingungen verlängert. Sie sollten dem Minister also dankbar sein und ihn nicht attackieren.
Herzlichen Dank.