Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bundesminister, auch mit dem Familienentlastungsgesetz wird es so sein, dass die Differenz zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung über den Kinderfreibetrag und dem Kindergeld, von dem überwiegend Durchschnittsverdiener und Geringverdiener profitieren, also Menschen außerhalb des SGB-II-Bezugs, die von ihrer Hände Arbeit schlechter leben können als Spitzenverdiener, pro Kind um die 100 Euro beträgt. Das heißt, Menschen, die vom Kinderfreibetrag voll profitieren, haben pro Kind um die 100 Euro mehr, als an Kindergeld ausgezahlt wird.
Meine Fragen wären: Erstens. Wann schließen Sie diese Lücke? Zweitens. Wann wollen Sie äquivalent auch die Regelbedarfssätze nach dem SGB II für Kinder erhöhen, damit auch arme Kinder was haben und uns alle Kinder gleich viel wert sind?