Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in Ihren Anträgen fordern Sie, dass den Jobcentern die Möglichkeit genommen werden soll, Leistungen des Arbeitslosengeldes II zu kürzen, wenn Arbeitsuchende ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, beispielsweise Termine nicht wahrnehmen oder Maßnahmen nicht durchführen, die dazu geeignet sind, die Zeit der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.
Im Kern bedeuten Ihre Anträge eine Infragestellung der zwei wesentlichen Grundprinzipien, der Grundpfeiler, unseres Sozialstaates.
Erstens: das Subsidiaritätsprinzip. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass jede und jeder zunächst einmal die eigenen Kräfte und die eigenen Möglichkeiten mobilisieren muss, bevor dann die Solidargemeinschaft einspringt, wo die eigenen Kräfte nicht mehr ausreichen.
Zweitens: das Solidaritätsprinzip. Jede und jeder ist in dieser Gesellschaft zu wechselseitiger Solidarität verpflichtet. Natürlich dürfen wir das als Gesellschaft auch von allen Menschen einfordern. Natürlich darf die Nichterfüllung von solidarischen Pflichten auch zu Konsequenzen führen. Das ist ein ganz normales Grundprinzip unseres Sozialstaates. Das heißt beispielsweise, dass derjenige, der seine Sozialversicherungsbeiträge oder seine Steuern hinterzieht, zu einer Strafe verurteilt wird. Selbstverständlich darf eine Solidargemeinschaft verlangen, dass ein Arbeitsuchender nach seinen eigenen Möglichkeiten, nach seinen eigenen Kräften daran mitwirkt, wenn die Jobcenter sich bemühen, für ihn, ihn unterstützend, einen Arbeitsplatz zu finden. Eigenverantwortung und Solidarität, das sind die Grundpfeiler eines starken Sozialstaates. Das sollten wir nicht infrage stellen.
Deshalb glauben wir, dass es gerechtfertigt ist, dass nicht nur gefördert wird, sondern dass auch vom Einzelnen etwas gefordert wird. Dabei überfordern wir aber auch niemanden. Das zeigen die Statistiken: 97 Prozent der Menschen im Leistungsbezug Arbeitslosengeld II kommen ja mit dem System der Sanktionen zurecht; sie werden nicht sanktioniert. Es sind also nur 3 Prozent, die von einer Kürzung betroffen sind, und von diesen 3 Prozent sind es wiederum 77 Prozent, die das aufgrund von sogenannten Meldeversäumnissen erfahren, nämlich weil sie einen Termin – beispielsweise unentschuldigt – nicht wahrnehmen oder etwas anderes ohne Grund versäumen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen immer im Blick haben, über welche Menschen wir reden. Wir reden von Menschen, von denen wir annehmen und für die wir hoffen, dass sie im Idealfall am nächsten Tag einen Arbeitsplatz finden und eine Arbeit aufnehmen. Jede Berufstätigkeit ist natürlich mit Pflichten verbunden. Man muss dann pünktlich zur Arbeit erscheinen, Formulare ausfüllen und einreichen, seine Arbeit gewissenhaft und pünktlich erledigen.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken und den Grünen, sagen: Das trauen wir den Menschen letztlich nicht zu. – Sie sollten sich fragen, welches Bild von diesen Menschen Sie diesen Menschen durch diese Anträge spiegeln, welches Bild Sie von diesen Menschen selber haben und welches Bild Sie von den betroffenen Menschen in der Gesellschaft verbreiten.
Wir Freien Demokraten wollen den Menschen auf Augenhöhe begegnen. Wir trauen ihnen zu, dass sie Verantwortung leben und dass sie Pflichten übernehmen. Wir lehnen Ihre Anträge ab, weil wir gerade nicht klein von diesen Menschen denken, sondern ihnen mit Respekt begegnen.