Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, Sie wollen mit Ihrem Antrag die Möglichkeit, Sanktionen im Rahmen des SGB II auszusprechen, abschaffen. Sie wollen sich also vom Fordern im Prinzip des Förderns und Forderns verabschieden.
Um es noch deutlicher zu sagen: Sie wollen, dass es für den Einzelnen keine Pflicht mehr gibt, an der Überwindung seiner Arbeitslosigkeit nach seinen Möglichkeiten mitzuwirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke, das ist nichts anderes als ein Angriff auf das Solidaritätsprinzip unserer Gesellschaft.
Jede und jeder in unserer Gesellschaft ist zu wechselseitiger Solidarität mit seinem Nächsten verpflichtet. Das betrifft natürlich zunächst einmal all diejenigen, die ohne Hilfe durchs Leben gehen können, die einen Arbeitsplatz haben, die gesund sind, die bei Kräften sind. Von ihnen dürfen wir erwarten, dass sie mit ihren Steuern und mit ihren Sozialversicherungsbeiträgen jene Mittel zur Verfügung stellen, die wir brauchen, um die, die unterstützungsbedürftig sind, zu unterstützen. Wer von diesen der zu erwartenden Solidaritätsleistung nicht nachkommt, der wird sanktioniert. Wer seine Steuern nicht zahlt, wird sanktioniert; wer seine Sozialversicherungsbeiträge hinterzieht, wird sanktioniert.
Dann gibt es die aus dem Rechtskreis des SGB II, die Erwerbslosen. Sie sind in zweifacher Hinsicht zur Solidarität verpflichtet: einmal gegenüber denjenigen, die die Mittel für ihre Unterstützung mit ihrer Hände und Köpfe Arbeit erwirtschaften, aber auch gegenüber denjenigen, die einen noch höheren Unterstützungsbedarf als sie selbst haben; denn für diese stünden bei effektiver Mittelverwendung, das heißt bei einem möglichst kurzen Hilfebezug, mehr Mittel zur Verfügung; sie könnten mehr Unterstützung bekommen.
Die Solidarität, liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, die wir von Arbeitsuchenden erwarten dürfen, ist, dass sie ihre persönlichen Fähigkeiten und ihre persönlichen Möglichkeiten einsetzen, um dann zusammen mit der ihnen angebotenen Unterstützung möglichst schnell wieder Arbeit zu finden und aus dem Hilfebezug herauszukommen.
Der Grundgedanke unseres Sozialstaates ist, dass jede und jeder das beiträgt, was aus eigener Kraft möglich ist, und dann Unterstützung erhält, wenn seine Kräfte nicht ausreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur 3 Prozent aller Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden überhaupt sanktioniert. Das heißt zunächst einmal, dass die Anforderungen, die die Jobcenter an die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen stellen, von fast allen Hilfeempfängern auch erfüllt werden können und erfüllt werden. Bevor überhaupt eine Sanktion ausgesprochen werden darf – auch das muss man wissen –, muss der Betroffene gehört werden.
Nur wenn keine nachvollziehbaren Gründe für ein Pflichtversäumnis vorliegen, können überhaupt Sanktionen ausgesprochen werden. Wenn man auch betrachtet, dass nur gegen 5 Prozent der ausgesprochenen Sanktionen überhaupt Widerspruch eingelegt wird, dann zeigt das, dass die weitaus überwiegende Anzahl der Betroffenen die gegen sie ausgesprochenen Sanktionen als nachvollziehbar empfindet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, wenn Sie die Sanktionen im SGB II abschaffen wollen, dann legen Sie nach meinem Verständnis die Axt an das Solidaritätsprinzip in unserer Gesellschaft.
Wenn Sie von den Beziehern von Hartz IV nichts mehr erwarten, ihnen zum Beispiel nicht zutrauen, Termine beim Jobcenter oder beim Arzt wahrzunehmen und einzuhalten, dann zeigt das letztlich, wie klein Sie von diesen Menschen denken und wie klein Sie diese Menschen mit solchen Anträgen machen.