Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon nach der Lektüre des Antrags habe ich mich gefragt, was eigentlich die Beweggründe und Ziele der AfD-Fraktion sind, und ich frage mich dies nach dem gehörten Debattenbeitrag der AfD noch mehr. Also, meine Damen und Herren von der AfD, worum geht es Ihnen wirklich?
Was Sie hier treibt, ist erkennbar nicht die Sorge um die Staatsfinanzen
oder um die Gerechtigkeit.
Was Sie von der AfD treibt, ist Ihre immer wieder hervortretende Polemik gegen Ausländer. Das ist hier wieder der Fall.
Sie vermischen in Ihrem Antrag Sozialleistungsmissbrauch und rechtlich nicht zu beanstandenden Kindergeldbezug von Menschen, die hier bei uns arbeiten, und Sie vermischen dies bewusst, um bei den Menschen Stimmung zu erzeugen. Ein solches Verhalten ist einfach nicht in Ordnung, und das muss man hier deutlich machen.
Meine Damen und Herren, gewiss gibt es auch Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme.
Natürlich muss man diesen Missbrauch im Interesse aller hier lebenden und arbeitenden Menschen bekämpfen,
auch im Interesse derjenigen EU-Ausländer übrigens, die hier arbeiten und so zum wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes sowie zur Finanzierung des Staatswesens und der Sozialversicherungen ihren Beitrag leisten. Sie beurteilen diese Menschen willkürlich, indem Sie letzten Endes alle in einen Topf werfen und sagen: Alle haben Sozialmissbrauch begangen. – Das ist falsch, das ist willkürlich. Das kann man so nicht hinnehmen, meine Damen und Herren.
Tatsache ist: Bei der Missbrauchsbekämpfung haben Bundesregierung und Koalition in der zurückliegenden Legislaturperiode bereits in mehrfacher Weise gehandelt. Dazu gehört die Verbesserung der Identifizierung von Antragsteller und Kind durch die Einführung der Steueridentifikationsnummer bei der Beantragung von Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz. Dazu gehören die Änderungen in der Sozialgesetzgebung zur Verbesserung des Datenabgleichs zwischen dem Ausländerzentralregister und den Familienkassen vom Dezember 2016. Und letzten Endes gehören dazu die Verkürzung der Frist für Kindergeldanträge sowie die Beschleunigung des Informationsaustausches zwischen den Meldebehörden und Familienkassen, die zu Jahresbeginn wirksam wurde. Das sind drei wesentliche Punkte, die genau das Gegenteil von dem beweisen, was Sie hier einfordern, meine Damen und Herren.