Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Freizügigkeit ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Europäischen Union; denn sie bedeutet, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger nach Deutschland kommen können, um hier zu arbeiten und hier zu leben, so wie gleichzeitig Deutsche in andere EU-Länder gehen können, um dort zu leben und zu arbeiten.
Das heißt auch, dass wer in Deutschland arbeitet, Steuern und Sozialabgaben zahlt, auch die gleichen Sozialleistungen erhalten muss wie die Staatsangehörigen, und darum besteht auch der gleiche Anspruch auf Kindergeld, unabhängig von Nationalität und vom Wohnort der Kinder.
Eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort der Kinder ist zum Glück aufgrund des EU-Diskriminierungsverbots nicht möglich. Wir können nicht unterscheiden zwischen Berlin und Paris, genauso wenig wie zwischen Bielefeld und Berlin.
Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion hingegen ist armselig. Ich sage Ihnen: Wer Arm gegen Noch-Ärmer ausspielt,
der schürt Sozialneid, und das ist armselig. Sie versuchen nämlich erneut – mit aufgebauschten Zahlen, damit, dass Sie Dinge vermischen, die nichts miteinander zu tun haben –, einfach nur gegen Minderheiten zu hetzen, statt einmal tragbare Lösungen für Probleme zu finden, die es gibt.
Wenn wir uns die Zahlen und die Fakten anschauen – meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das auch schon getan –, dann wissen wir, dann wissen Sie, dass 15,3 Millionen Kinder im letzten Jahr Kindergeld erhalten haben und nur 0,96 Prozent, weniger als 1 Prozent, der Kindergeldzahlungen ins Ausland gingen. Weniger als 1 Prozent! Ich möchte ein Zitat von Karsten Bunk, dem Leiter der zuständigen Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit, hinzufügen. Er hat gesagt: Beim Kindergeld für Personen aus dem Ausland „findet so gut wie kein Missbrauch statt“.
Über zwei Drittel der Auslandsüberweisungen gehen nämlich in die Nachbarländer, insbesondere nach Polen, weil wir so viele Polinnen haben, die in Deutschland arbeiten, die uns insbesondere im Bereich Pflege aushelfen, wo wir einen Fachkräftemangel haben.
Um das an dieser Stelle klar zu sagen: Ja, wir wissen, es gibt Sozialmissbrauch. Stichproben ergaben Missbrauchsfälle beim Kindergeld, auch in meinem Heimatbundesland, in Nordrhein-Westfalen. Dagegen werden wir wirksam vorgehen. Die Antwort darauf darf keine Beschränkung des Kindergeldes insgesamt sein, sondern wir müssen prüfen, mit welchen Instrumenten wir den Kampf gegen den Missbrauch aufnehmen können.
Wir haben bereits gehandelt: Eltern und Kinder erhalten aktuell je eine eigene steuerliche Identifikationsnummer. Damit kann die BA durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern mehrfach Kindergeld erhalten. Der Datenabgleich zwischen dem Ausländerzentralregister und den Familienkassen wurde durch das Gesetz zur Regelung von Ansprüchen ausländischer Personen nach dem SGB II und dem SGB XII bereits verbessert. Seit Beginn des Jahres erhält das Bundeszentralamt für Steuern beim Wegzug von Personen die Daten von den Meldebehörden, um schneller reagieren zu können, wenn die Kindergeldberechtigung wegfällt. Und ab dem kommenden Jahr wollen die Familienkassen in allen deutschen Großstädten verstärkt Betrugsfällen nachgehen. – Darum geht es, meine Damen und Herren.
Wer aber Sozialmissbrauch begegnen will mit einer grundsätzlichen Indexierung, der liegt falsch; denn Sozialmissbrauch herrscht dort, wo Armut herrscht, und das hat nichts mit Nationalität zu tun.
Das hat auch nichts mit Ratten zu tun. Das hat vor allem etwas mit der Hilflosigkeit der Menschen und mit der sozialen Ungleichheit zu tun. Wir ergreifen vielfältige Maßnahmen, um das Problem des Kindergeldmissbrauchs wirksam zu bekämpfen – vorbeugend. Dafür brauchen wir keine Populisten von rechts, und dafür brauchen wir auch keine Indexierung.
Herzlichen Dank.
Der letzte Redner in dieser Debatte ist Alois Rainer für die CDU/CSU-Fraktion.