Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig und wichtig, die nationalen Regeln zum Tiergesundheitsgesetz zu überprüfen. Aber Ihr Gesetzentwurf geht hier eindeutig zu weit.
Erstens. Die bestehende grundsätzlich gute Zusammenarbeit zwischen den Jägern in Deutschland und den Behörden wird hiermit aufs Spiel gesetzt. Mit der Schaffung der Anordnungsbefugnis zur verstärkten Bejagung wird das kooperative Miteinander über Bord geworden und unnötig durch den Gesetzesbefehl ersetzt.
Eines ist nämlich klar: Die Behörden werden von ihren Befugnissen sicher Gebrauch machen, allein schon deshalb, um sich rechtlich abzusichern. Die Afrikanische Schweinepest kann aber nur mit den Jägern und nicht gegen die Jäger bekämpft werden.
Zweitens. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird hier missachtet. Ohne Not werden behördliche Befugnisse geschaffen, die nicht nur bei einer ausgebrochenen Seuche, sondern auch für den vorbeugenden Seuchenschutz, nämlich die präventive stärkere Bejagung von Schwarzwild, gelten. Für den Schutz von Hausschweinen spielt der Wildschweinbestand in der jeweiligen Region jedoch nur eine untergeordnete Rolle. Allenfalls kann deshalb über die Anordnung einer Bejagung im konkreten Seuchenfall nachgedacht werden.