– der zugelassenen Neonikotinoide. Thiacloprid und Acetamiprid sind nach wie vor auf dem Markt. Wir streiten über Cyantraniliprol, insbesondere über mit Cyantraniliprol gebeiztes Rapssaatgut, das nach Deutschland illegal importiert wird. Es wäre schön, etwas von Ihnen dazu zu hören.
Sie haben viel von Innovation gesprochen und haben sich auf die Digitalisierung konzentriert. Im Koalitionsvertrag stehen ein paar interessante Sätze zur neuen Gentechnik. Sie wollen dort Regelungen vornehmen, die das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit gewährleisten, also Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht; so interpretiere ich das. Heute ist der 5. Juli. In 20 Tagen wird der Europäische Gerichtshof ein Urteil – möglicherweise ein salomonisches – zur Einordnung der neuen gentechnischen Methoden in das Gentechnikrecht und zu deren Regulierung sprechen. Wir hören, dass über 60 Anträge – möglicherweise sind es 63; vielleicht ist das eine zufällige Zahl – auf Zulassung neuer gentechnischer Konstrukte über das Sortenrecht beim BVL liegen. Wir haben Hinweise darauf, dass das BVL, sollte das Urteil in seinem Sinne ausfallen, die entsprechenden Zulassungen sofort vornehmen möchte. Deshalb möchte ich Sie fragen: Würden Sie ein solches Vorgehen als konform mit dem Koalitionsvertrag bezeichnen, oder würden Sie sagen, dass hier vielleicht sogar ein Koalitionsbruch vorbereitet wird?
Können Sie garantieren, dass an dieser Stelle der Koalitionsvertrag eingehalten wird?