Herr Präsident, ich danke Ihnen, dass Sie die Kurzintervention zulassen, und möchte darauf hinweisen, dass es in den letzten Jahren, in denen ich hier im Parlament war, durchaus zur Übung gehörte, so auf eine nicht zugelassene Zwischenfrage zu reagieren.
Ich möchte den Kollegen Gunther Krichbaum auf das Büchlein, das wir alle in unseren Konsolen hier liegen haben, hinweisen. Es ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das sollte das sein, was uns Abgeordnete bei unserer Tätigkeit leitet. Ich möchte aus gegebenem Anlass mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Grundgesetz den Artikel 87a Absatz 1 und 2 zitieren. Dort heißt es:
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.
Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Herr Kollege Krichbaum, nachdem die Verteidigungsministerin Frau von der Leyen, die ja Ihrer Fraktion und Ihrer Partei angehört, geäußert hat, dass die Bundeswehr sich an einem möglichen Vergeltungsschlag für einen potenziellen Giftgasanschlag in Syrien beteiligen würde,
ist in der Bevölkerung erhebliche Verunsicherung aufgekommen, ob und inwieweit diese Bundesregierung in der Lage und willens ist, sich an das Grundgesetz zu halten.
Ich bin dafür, dass Sie noch einmal klar und deutlich sagen, dass ein verfassungswidriger Einsatz der deutschen Bundeswehr bei einem sogenannten Vergeltungsschlag weder die Unterstützung der CDU/CSU-Fraktion in diesem Hause noch die Unterstützung der von Ihnen getragenen Bundesregierung bekommen würde.