Das ist schön.
Es geht um den Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, und wir können ganz klar für uns in Anspruch nehmen, dass wir das Effizienzministerium sind. Jeder Euro, der in dieses Ministerium investiert wird, refinanziert sich zu 65 Prozent; also 65 Cent fließen zurück. So effizient ist kein anderes Haus.
Das hat vor allen Dingen mit der ausgezeichneten Arbeit des Deutschen Patent- und Markenamtes zu tun, das ganz wesentlich dafür verantwortlich ist, dass unser Forschungsstandort so stark ist, wie er ist. Wir schaffen in diesem Haushalt für dieses wichtige Amt 100 zusätzliche Stellen. Wenn Sie dem zustimmen – wofür ich sehr werbe; das ist wirklich wichtig; denn die Aufgaben werden komplizierter, und die Technik entwickelt sich weiter; das ist im Interesse aller –, danke ich Ihnen schon jetzt für die Einrichtung dieser Stellen.
Wir sind allerdings auch in einer anderen Hinsicht Effizienzministerium. Denn wir haben schon in diesen knapp sechs Monaten, die wir nun in der Regierung sind, drei große und wichtige Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Sie erinnern sich: Das erste Gesetz, das hier verabschiedet wurde, war die Eine-für-alle-Klage, die Musterfeststellungsklage. Das Gesetzgebungsverfahren ist bereits abgeschlossen.
Gestern hat eine Pressekonferenz von Verbraucherzentrale Bundesverband und ADAC stattgefunden, die dafür werben, dass zum 1. November die Musterfeststellungsklage in Sachen Diesel-Gate gegen VW Fahrt aufnimmt. Dort wird sich zeigen, dass wir für die Geschädigten einen Rechtsweg eröffnet haben, den sie bisher nicht hatten – kostenfrei, risikofrei und hoffentlich auch schnell und effizient.
Der zweite große Bereich betrifft die Mieterinnen und Mieter. Das Kabinett hat das Vorhaben bereits gebilligt, wie Sie wissen. Sie kennen alle die aktuelle Situation auf den Wohnungsmärkten, vor allen Dingen in den Ballungsräumen und in den Universitätsstädten. Sie wissen so gut wie ich, dass man mittlerweile als Normalverdiener, als Krankenpfleger oder Polizistin, wirklich Probleme hat, eine bezahlbare Wohnung zu finden, vor allen Dingen dann, wenn man Familie hat.
Wir haben im Koalitionsvertrag beschlossen, dass wir Mieterinnen und Mieter stärken werden,
und das tun wir. Es ist mir wichtig, zu sagen, dass dieses Gesetz nur ein Baustein in dem ganzen großen Komplex Wohnen, Bauen, Mieten ist. Denn natürlich – da muss man auch Erwartungsmanagement betreiben –: Dieses Mieterschutzgesetz dient dazu, die weitere Explosion von Mieten zu verhindern.
Mieten zu senken und mehr Wohnraum zu schaffen: Das tun andere Maßnahmen. Der Kollege Seehofer hat einige davon heute Morgen bereits benannt. Ich will aber auch den Kollegen Finanzminister Olaf Scholz nennen, der seinen Teil dazu beiträgt, zum Beispiel, indem die Bundesliegenschaften, die Grundstücke in Bundeseigentum, zukünftig günstiger abgegeben werden können, wenn dort bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Es ist also insgesamt ein Paket. Man kann zwar sagen, das ist noch nicht genug – da bin ich durchaus dabei –, aber es ist ein sehr, sehr wichtiger Schritt. Denn dieses Mieterschutzgesetz hat drei Komponenten. Die erste ist: Wir machen die Mietpreisbremse wirksamer, indem wir von den Mieterinnen und Mietern nur noch verlangen, dass sie eine überhöhte Miete rügen. Sie müssen nicht mehr genau darlegen, worauf sie sich beziehen.
Auf der anderen Seite müssen die Vermieterinnen und Vermieter, wenn sie eine Miete verlangen wollen, die über der Mietpreisbremse liegt, begründen, warum. Bisher müssen sich immer nur die Mieterinnen und Mieter nackig machen, wie ich das nenne. Sie müssen ihre Verdienstbescheinigung, Bürgschaften usw. vorlegen. Jetzt erlegen wir den Vermietern eine Kleinigkeit auf, nämlich dass sie sagen, warum die Miete höher ist, als sie nach der Mietpreisbremse sein müsste. Es gibt sicherlich Ausnahmetatbestände. Übrigens, Herr Kießling, Neubauten gehören dazu. Die Mietpreisbremse hindert also niemanden daran, neuen Wohnraum zu schaffen; denn die Mietpreisbremse gilt dafür nicht. Sie ist kein Hemmnis für Investitionen. Aber die Mietpreisbremse zwingt die Vermieterinnen und Vermieter, sich bei Neuvermietungen an die Vorgaben zu halten, und schafft für Mieterinnen und Mieter ein wirksames Werkzeug, um sich gegen zu hohe Mieten zu wehren.