Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin Barley! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Grundsätzlich wurde es beim Einzelplan 07 bereits thematisiert, und ich will es gerne an dieser Stelle noch mal bestätigen: Wir werden die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats weiter sichern und vor allem sichtbar machen. Dazu hat die Ministerin schon ausführlich gesprochen.
Die Bundesrepublik ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Das heißt, alles, was staatliche Behörden in Deutschland tun, ist an Recht und Gesetz gebunden. Mit dem Rechtsstaat korrespondiert auch die Rechtssicherheit. Jeder oder jede Einzelne muss sich auf die bestehenden Gesetze verlassen können, muss darauf vertrauen können. Und die Freiheit jeder oder jedes Einzelnen muss gesichert werden. Das Grundgesetz gewährt diese Rechte allen Menschen, die sich in unserem Land aufhalten, nicht nur Deutschen.
Ich möchte mein Hauptaugenmerk heute Morgen einmal auf den Opferbeauftragten der Bundesregierung richten.
Das Bundeskabinett hat am 11. April 2018 Herrn Professor Dr. Edgar Franke zum Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Im letzten Haushalt wurden erstmalig die Mittel für die Stelle des Opferbeauftragten und auch für seine Geschäftsstelle bewilligt. Dr. Franke ist der zentrale Ansprechpartner für alle Anliegen der Betroffenen von terroristischen Straftaten im Inland.
Man findet für Terrorismus unter anderem folgende Definition:
… kriminelle Gewaltaktionen gegen Menschen oder Sachen … zur Erreichung eines politischen, religiösen oder ideologischen Ziels.
Diese Definition ist jedoch im Einzelnen umstritten. Da steht aber keineswegs drin, Herr Brandner, dass Terrorismus nur von Menschen mit Migrationshintergrund begangen wird, sondern sie können sogar selbst auch davon betroffen und Opfer sein.
Im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden Terroranschlags ist es – neben den Ländern – eben die Aufgabe des Opferbeauftragten, sich um alle Opfer und um deren Hinterbliebenen zu kümmern. Er vermittelt Kontakte zu den mit einem Terroranschlag befassten Behörden des Bundes und der Länder und vermittelt Unterstützung. So was gab es eben bis 2018 bei uns, in diesem Land, noch nicht.
Er wird auch die Betreuung der Opfer des Breitscheidplatzes und die Betreuung der NSU-Opfer fortführen. Mit dem ständigen Opferbeauftragten haben Betroffene zukünftig immer einen zentralen Ansprechpartner, der sich um alle ihre Fragen und Anliegen kümmert.
Terroranschläge sind immer gezielte Angriffe gegen den Staat, gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere offene Gesellschaft. Und damit kommt dem Staat eine besondere Verantwortung gegenüber den Opfern und Hinterbliebenen zu.
Im Haushalt werden 2,8 Millionen Euro für Opfer extremistischer Übergriffe und weitere 6,2 Millionen Euro für Opfer terroristischer Gewalt bereitgestellt.