Zunächst einmal ist es natürlich eine politische Aussage, dass die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates – ein solches Gesetz bedarf ja der Zustimmung des Bundesrates – der Auffassung sind, dass ein solches Land ein sicheres Herkunftsland ist. Das ist ein klares politisches Signal.
Zweitens sind an diese Einstufung rechtliche Folge geknüpft: verkürzte Asylverfahren, Beweislastumkehr – trotzdem eine Anhörung –, sehr kurze Fristen zur Einlegung einer Klage, wobei die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. All das führt zu einer Beschleunigung.
Schließlich haben wir mit dem Asylpaket II die Regelung geschaffen, dass Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten in Einrichtungen untergebracht werden können, das Verfahren dort stattfindet, für die Betroffenen dort eine Wohnpflicht besteht, eine Verletzung dieser Wohnpflicht Auswirkungen auf das Asylverfahren hat und aus den Einrichtungen zurückgeführt werden kann. All das zusammengenommen führt zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl.