Das gemeinsame europäische Asylsystem, Herr Abgeordneter Frieser, besteht aus vielen Richtlinien und Verordnungen: Qualifikationsverordnung, Aufenthaltsrichtlinie, Verfahrensrichtlinien. All das, was Sie ansprechen, spielt dabei eine Rolle: Darf gearbeitet werden, wenn man hier ist? Gibt es abgesenkte Leistungen, ja oder nein? Gibt es eine Wohnpflicht, ja oder nein? Gibt es erleichterte Abschiebungsbedingungen? Und vieles andere mehr.
Es gibt Fortschritte für eine Vereinheitlichung in der Europäischen Union, diese Fragen so zu regeln, dass es auch nicht zu einer Sekundärmigration kommt. Es ist für uns in Deutschland immer ein sehr wichtiger Punkt, dass dann, wenn es in einem Land eine Entscheidung gibt oder eine Entscheidung möglicherweise in eine bestimmte Richtung geht, der betreffende Asylbewerber nicht sagt: Dann gehe ich in ein anderes Land und probiere es dort noch einmal.
Deswegen haben wir ein Interesse an einer solchen Vereinheitlichung. Ergebnisse gibt es noch nicht, weil wir bisher verhandelt haben, dass alle diese Regelungen im Paket so bleiben, dass wir am Ende ein gemeinsames Asylpaket und nicht Einzelregelungen haben.