Herr Abgeordneter Buschmann, nein. Die geschäftsführende Bundesregierung ist nach unserem Grundgesetz ausgestattet mit allen Rechten und Pflichten. Aber es entspricht geübter Staatspraxis – das wird die Bundesregierung auch so handhaben –, Entscheidungen, die eine neue Bundesregierung weitreichend binden, zu unterlassen. So werden zum Beispiel keine herausgehobenen Personalentscheidungen getroffen und wird bei internationalen Verhandlungen eine gewisse Zurückhaltung an den Tag gelegt. Deshalb sollte dieser Zustand – das sage ich in Klammern – nicht allzu lange anhalten. Die Bundesregierung wird sich selbstverständlich entsprechend der geübten Staatspraxis weiterhin so verhalten.
Darüber hinaus gibt es eine Usance, dass man sich während Sondierungen sondierungsfreundlich verhält. Das haben wir gegenüber den Grünen und der FDP gemacht, und das wird auch bei den Sozialdemokraten so sein. Was das genau heißt, ist auszuloten. Sie müssen jedenfalls keine Sorge haben, dass die Bundesregierung ihr verfassungsmäßig gebotenes kluges Verhalten aufgibt.