Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Reusch, es wäre schön, wenn wir jetzt nach fast zwei Stunden auch mal wieder über etwas anderes reden könnten als die Befindlichkeiten der AfD-Fraktion.
Die Familien der Opfer des schrecklichen terroristischen Anschlags am Berliner Breitscheidplatz haben sich vor kurzem mit einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin gewandt. Die Angehörigen machten in diesem Brief deutlich: Erstens. Sie sind von den verantwortlichen Stellen und von den Regelungen zur Opferentschädigung enttäuscht. Zweitens. Sie hätten sich früher Informationen über das Schicksal ihrer Angehörigen erwünscht und diese auch erwartet. Drittens. Sie empfinden die Regelungen zur Entschädigung von Angehörigen als zu kompliziert, als zu bürokratisch und oft auch als unzureichend. Viertens. Die Angehörigen verfolgen sehr genau, ob die Fehler der Politik und der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Gefahr, die von dem Attentäter Anis Amri schon vor dem Anschlag ausging, hier aufgearbeitet werden.
Es ist das Mindeste, was wir heute an dieser Stelle tun können – neben dem Ausdrücken unseres Mitgefühls –, dass wir klar und deutlich bekennen: Es tut uns leid –
es tut uns leid, dass die Verantwortlichen und die bestehenden Regelungen Sie enttäuscht haben, und wir entschuldigen uns dafür, dass auf diese Weise Verletzungen entstanden sind, jenseits der körperlichen Verletzungen.
Der Staat hat die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und zwar nicht nur die eigenen Staatsbürger, sondern auch diejenigen, die sich in Deutschland aufhalten. Dazu verfügt er über das staatliche Gewaltmonopol. Wenn er nicht in der Lage ist, dieser Pflicht, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, nachzukommen, dann wandelt sich diese Schutzpflicht in eine Entschädigungspflicht, dann wandelt sie sich in eine Pflicht, die Opfer von Gewalttaten und deren Familien angemessen zu behandeln. Insofern müssen die Erlebnisse und Erfahrungen der Familien der Opfer vom Breitscheidplatz Anlass sein, die bestehenden Regelungen zu überprüfen und auch das Verfahren auf den Prüfstand zu stellen. Denn die bestehenden Regelungen für die Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen sind tatsächlich überarbeitungsbedürftig.
Macht es wirklich einen Unterschied, ob ein Opfer eines terroristischen Anschlags die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes hat oder nicht? Macht es wirklich einen Unterschied, ob ausländische Opfer sich länger in Deutschland aufhalten oder als Touristen zum Opfer werden? Die Opferfamilien werfen in ihrem offenen Brief zu Recht die Frage auf, ob die Höhe der Entschädigung angemessen ist. Sie werfen die Frage auf, wie sich verschiedene berufliche Voraussetzungen auf die Entschädigung auswirken, zum Beispiel bei Kindern in Ausbildung, zum Beispiel bei Selbstständigen. Es darf nicht sein, dass Opferfamilien trotz materieller Entschädigung nach dem Anschlag schlechter dastehen als zuvor. Da muss etwas an den Entschädigungsregelungen geändert werden. Es ist gut, dass der vorliegende Antrag hier Abhilfe schaffen will.