Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD-Fraktion legt heute einen Antrag vor, der gleich in mehrfacher Hinsicht einen Aufruf zum Rechtsbruch darstellt.
Mal ganz abgesehen davon, dass Sie die Normenhierarchie und den Anwendungsvorrang europäischen Rechts zu ignorieren scheinen, behaupten Sie in Ihrem Antrag verschiedene Dinge, die einfach nicht stimmen. Sie behaupten, der Grenzschutz wäre nicht gewährleistet. Wahr ist, dass die Bundespolizei seit September 2015 auf Grundlage der Artikel 23 ff. des Schengener Grenzkodexes Grenzkontrollen an den von Flüchtlingsströmen besonders frequentierten Routen durchführt.
Das gilt insbesondere für die deutsch-österreichische Grenze, meine sehr verehrten Damen und Herren.