Jetzt zur generellen Zurückweisung an der Grenze im Fall des unberechtigten Grenzübertrittes. Sie berufen sich auf zwei Gutachten – wobei ich mir die Frage stelle, ob Sie sie sich überhaupt durchgelesen haben –, nach denen jeder an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden kann, der sich auf das Asylrecht beruft. Das ist schlicht und ergreifend falsch und wird durch genau diese Gutachten nicht bestätigt. Ja, Zurückweisungen an der Grenze sind möglich, und sie werden auch vorgenommen. Aber nein, wenn jemand an der Grenze steht und „Asyl“ ruft, kann man nicht sagen, dass er definitiv und in keinem Fall ein Eintrittsrecht hat.
Ausnahmen gelten für Minderjährige, für Familienangehörige, für besondere Härtefälle.
Worauf die Gutachten auch eingehen und wozu Sie ebenfalls nichts aussagen, ist die Frage, ob wir innerhalb der Mitgliedstaaten berechtigt sind, zu sagen: Du kamst über die Grenze mit Österreich, und deswegen musst du definitiv nach Österreich zurückgehen. – Das ist nicht im Verhältnis der Mitgliedstaaten untereinander geregelt, sondern hier greift Europarecht. Es geht an dieser Stelle unserem Recht vor. Insofern haben wir generell zu prüfen, wo das Asylverfahren durchzuführen ist.
Um diese Prüfung vorzunehmen, brauchen wir Mechanismen, und diese müssen anders aussehen. Wir brauchen Aufnahmezentren, so wie wir sie schon die ganze Zeit fordern, in denen wir jedes Verfahren prüfen und genau hinschauen können, ob jemand einen Asylanspruch hat, ob Deutschland oder ein anderes Land verpflichtet ist, das Verfahren zu überprüfen, wie es mit den Dokumenten aussieht, ob sie in Ordnung sind oder nicht. Wir müssen natürlich wissen, wer hier reinkommt, wer bei uns ist und wer vielleicht auch unser Land wieder verlassen muss. Deswegen brauchen wir auch einen vernünftigen Schutz der Außengrenzen; darin liegt zunächst einmal die Lösung. Aber das, was Sie mit Ihrer lapidaren Aussage in dem Antrag suggerieren, nämlich dass wir an der deutschen Grenze einfach sagen können: „Hier kommt keiner rein“, ist schlicht und ergreifend genauso falsch wie der Satz: Unser Asylrecht kennt keine Grenzen.
Nach Ihren vollmundigen Ankündigungen, auch im Wahlkampf, muss ich ehrlich sagen: Ihr Antrag wird diesen vollmundigen Ankündigungen in keiner Weise gerecht.
Es ist kein lösungsorientierter Antrag. Er setzt sich mit rechtlichen Problemen überhaupt nicht auseinander, und mit der Frage der Humanität auch nicht. Aber Sie können uns natürlich sagen, Sie hätten gerne geschlossene Grenzen, man müsse zur Not Mauern und Zäune ziehen. Sagen Sie es ehrlich! Sie können doch sagen: Wir lassen hier niemanden rein, wir empfinden keine humanitäre Verpflichtung, irgendeinem Asylantrag nachzukommen. Das können Sie alles sagen, aber dann tun Sie es bitte auch. Schenken Sie den Menschen endlich reinen Wein ein! Stellen Sie keine Copy-and-paste-Anträge, nur auszugsweise aus irgendwelchen Gutachten herausgezogen, die mit der komplexen Angelegenheit Asyl und Anspruch auf Asyl nichts, aber auch gar nichts zu tun haben.
Danke schön.