Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Am 6. Dezember dieses Jahres hat die Europäische Kommission einen Vorschlag gemacht, der den schönen Namen „Nikolaus-Paket“ trägt. Es handelt sich um einen Vorschlag zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion in Europa. Diese Debatte ist notwendig; denn der Euro-Raum, so wie er heute gestaltet ist, ist nicht wetterfest. In den letzten Jahren wurde er hauptsächlich von der Europäischen Zentralbank zusammengehalten, und zwar mit Nullzinsen und gigantischen Anleihekaufprogrammen, und das alles mit den damit verbundenen Risiken und Nebenwirkungen: Risiken angesichts einer unglaublichen Ankaufsumme von 2,3 Billionen Euro, Nebenwirkungen wie der Anhängigkeit der EZB von Staaten, die ihr Geld schulden, explodierenden Immobilienpreisen und der Entwertung von privater Altersvorsorge. Das ist nicht wetterfest. Das ist – im Gegenteil – ein ganz besorgniserregender Befund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Aufgabe der Politik, den Euro-Raum jetzt wetterfest zu machen. „Wetterfest machen“ bedeutet für uns zuallererst, ihn zu erhalten, ihn nicht zu zerstören und nicht zu nationalen Währungen zurückzukehren. Denn von allen Rechnungen, die man aufmachen könnte, wäre das sicher die teuerste und die, die für die Menschen, für die wir verantwortlich sind, die höchsten Kosten und den größten Verlust an Perspektiven und Lebenschancen bedeuten würde. Das ist mit uns nicht zu machen, und das ist nicht das Ziel dieser Debatte.
Aber diese Debatte findet in Europa statt, und das in einer Zeit, in der wir in Deutschland eine geschäftsführende Bundesregierung haben. Umso wichtiger, liebe Kolleginnen und Kollegen, finden wir es, dass sich der Bundestag jetzt positioniert. Das Parlament ist arbeitsfähig. Es kann und muss gerade einer geschäftsführenden Bundesregierung eine Anleitung an die Hand geben, diese Debatte in Europa zu führen. Eine geschäftsführende Bundesregierung alleine kann das natürlich nicht so einfach tun, aber mit einem Parlamentsbeschluss im Rücken kann sie es sehr wohl. Genau das streben wir mit unserem Antrag an.
Wir wollen eine Euro-Zone, die fair und stabil ist und Wachstum fördert. Wir lassen uns dabei von drei Grundsätzen leiten, auch im Zusammenhang mit dem Nikolaus-Paket:
Erster Grundsatz. Jede staatliche Ebene trägt Verantwortung für eigene Entscheidungen. Das gilt für uns übrigens nicht nur innerhalb der Währungsunion, sondern genauso auch innerhalb der Bundesrepublik, zwischen Bundesländern und zwischen dem Bund und den Ländern. Das ist keine spezifisch europäische Problematik. Für uns gilt die Verantwortung jeder staatlichen Ebene, egal welcher.
Zweiter Grundsatz. Jeder Investor trägt Verantwortung für seine Entscheidungen, ob es eine Bank, eine Versicherung oder ein Fonds ist. Privatunternehmen müssen für ihre Entscheidungen – die guten wie die schlechten – Verantwortung tragen.
Unser dritter Grundsatz ist Hilfe zur Selbsthilfe. Strukturschwache Regionen in Europa erhalten Hilfe zur Selbsthilfe, aber Hilfe zur Bekämpfung der Ursachen ihrer Schwäche und nicht Hilfe zur Beibehaltung der Ursachen und zur Beibehaltung von Strukturen, die nicht tragfähig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir schlagen vor, dass der Bundestag der Bundesregierung Folgendes mitgibt:
Erstens. Mit Blick auf die Verantwortung von Staaten für ihr Handeln brauchen wir einen Fiskalvertrag, der die Schuldenaufnahme in Europa begrenzen und die Wiedereinhaltung der Schuldenregeln befördern soll. In europäisches Recht überführen? Ja, das ist eine gute Idee – aber nicht, wie vorgeschlagen, mit der Flexibilität, dass man Ausnahmen vorsehen und wieder davon abweichen kann. Das hat in der Vergangenheit zu knapp 170 Verstößen gegen den Vertrag geführt – das kann man, wenn man für den Rechtsstaat ist, nicht hinnehmen; wenn Regeln da sind, müssen sie gelten –, und gerade das wollen wir in Zukunft nicht mehr. Das ist der erste Punkt.
Außerdem wollen wir keinen allgemeinen Transfermechanismus – egal wie er heißt, ob Euro-Bonds, Schuldentilgungsfonds oder Euro-Zonen-Budget –, sondern wir wollen an die Ursachen der Unterschiede herangehen, zum Beispiel über die Strukturfonds, die es ja schon gibt.
Zweitens: zur Verantwortung von Investoren. Wir wollen Bankenabwicklung statt Bankenrettung. Diese Bankenabwicklung soll auf Kosten der Eigentümer, auf Kosten der Gläubiger und, wenn das alleine nicht reicht, auf Kosten des Bankenabwicklungsfonds, der durch Beiträge der anderen Banken gespeist wird, durchgeführt werden.
Was wir nicht wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Bankenabwicklung auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Europa. Deswegen sehen wir es kritisch, wenn vorgeschlagen wird, dass der Bankenabwicklungsfonds eine Kreditlinie beim ESM und damit indirekt beim europäischen Steuerzahler bekommt. Das hilft nicht, sondern es verschärft das Problem auf den Märkten.
Aus unserer Sicht geht es nicht ohne einen Mechanismus zur Umschuldung von Staatsschulden, um auch wieder Ordnung in dieses Verfahren reinzubringen und die Investoren dazu zu bringen, Verantwortung zu tragen.
Dritter Grundsatz: Hilfe zur Selbsthilfe. Den ESM gibt es für Notlagen, aber eben nur unter den Bedingungen, die für diese Notlagen gelten müssen. Das ist der Unterschied zu den anderen Instrumenten, die vorgeschlagen worden sind. Zur Verhinderung von Notlagen gibt es Strukturfonds gegen Strukturschwächen, und es gibt die Europäische Investitionsbank, die wir als präventives Instrument stärken möchten.
Frau Präsidentin, ich bin am Ende.
– „Nur mit der Redezeit“: Kollege Kahrs hat vier lange Jahre auf diesen Moment warten müssen.