Sehr verehrter Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt schon einige Reden zu diesem Tagesordnungspunkt gehört. Ich war ein bisschen überrascht, dass wir von der Kollegin Hänsel, die diesen Antrag mit eingebracht hat, überwiegend etwas zur Frage der Türkei und zu Rüstungsexporten gehört haben und dass der Kollege Willsch etwas zur Anhörung gesagt hat; denn wir haben heute auf der Tagesordnung einen eigenen Antrag von Linken und Grünen zur Genehmigungspflicht für die technische Unterstützung von Rüstungsproduktion im Ausland, im Volksmund Joint Venture genannt.
Dazu möchte ich eigentlich gerne sprechen; denn ich denke, dass der Ansatz der Linken und Grünen mit diesem Antrag – gerade im Hinblick auf unseren Koalitionsvertrag, der eine Schärfung des Rüstungsexports vorsieht – sicherlich Nachdenkenswertes für unser Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesregierung beitragen kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben dabei drei Komponenten zu berücksichtigen. Wir haben einmal die industriepolitische Komponente zu berücksichtigen, die jeder von uns, der einen Rüstungsbetrieb oder einen sicherheitspolitischen Betrieb bzw. einen Betrieb der Luftfahrt in seiner Region hat, mit den Betriebsräten und den Unternehmern zur Frage der Arbeitsplätze und deren entsprechender Weiterentwicklung und Konversion in andere Arbeitsplätze diskutieren darf.
Wir sind uns in der Bundesrepublik Deutschland alle darüber im Klaren, dass der Erhalt von hochqualifizierten Arbeitsplätzen – deshalb ist das Thema vermutlich derzeit auch noch beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt – eine große Aufgabe ist, der wir uns stellen und die wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen dürfen.
Es gibt aber, meine Kolleginnen und Kollegen, eine zweite Komponente, die wir zu berücksichtigen haben. Das ist die wissenschafts- und technologieorientierte Komponente. Nur mit guten Unternehmen, mit guter Forschung, mit guter Entwicklung und mit hervorragender Leistung unserer Ingenieure und unserer Akademiker kann der Technologievorteil der Schlüsseltechnologie, auch der Sicherheitstechnologie in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden.
Es gibt eine dritte Komponente, nämlich unsere eigene sicherheitspolitische Komponente. Wer möchte in diesem Hause wohl in Fragen der Sicherheit, bei der Ausrüstung seiner eigenen Armee, seiner eigenen Luftwaffe oder seinem eigenen Heer allein auf Material, EDV und Sicherheitskomponenten aus anderen Ländern angewiesen sein? Gerne will man auch hierbei Herr im eigenen Haus sein.
Es ist angesichts der industriepolitischen, wissenschafts- und technologiepolitischen und sicherheitspolitischen Komponente nicht so einfach, zu sagen: Wir kommen zu einer einfachen und klaren Lösung; wir verbieten das alles. – Damit wäre alles weg. Dann wären die Arbeitsplätze weg, auch die universitären Arbeitsplätze. Dann wäre die Wirtschaftskraft weg; dann wäre die Sicherheitspolitik weg.
Deshalb, glaube ich, ist es ganz richtig, dass wir unsere Rüstungsexportkontrolle, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist, zu schärfen haben und weitere Verschärfungen vornehmen müssen, insbesondere um den Bereich des Joint Ventures in den Griff zu bekommen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass es Schlupflöcher gibt und deutsche Unternehmen Wissenstransfer in andere Länder vornehmen und in diesen anderen Ländern das Wissen nutzen, das wir mit guten Steuergeldern und vor allen Dingen mit unseren guten Menschen geschaffen haben.
Man kann sicherlich der Auffassung sein, dass Entscheidungen des Bundessicherheitsrates ausreichen würden. Joint Ventures sind zum Teil genehmigungspflichtig. Ich glaube aber, dass es gerade in unserem ureigenen Interesse liegt, deutsche Sicherheitspolitik zu gestalten, Sicherheitstechnologie in unserem Lande zu behalten und Industriepolitik in unserem Land zu betreiben, und dass es Regelungen bedarf, die über allgemeine Grundsätze hinausgehen. Ob es ein Gesetz, eine Verordnung oder irgendetwas anderes sein muss, lasse ich einmal offen. Man muss darüber nicht nur nachdenken, sondern man muss es auch machen. Denn im Zuge dieser Diskussion können wir, glaube ich, zu guten Ergebnissen kommen, unsere Arbeitsplätze zu stärken, unseren Technologiestandort zu stärken und gleichzeitig Sicherheitspolitik in diesem Lande mit einer Wertigkeit zu belassen.
Ich weiß, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass in all diesen Fragen manchmal länger, manchmal kürzer diskutiert wird und der Fortschritt in der Regel als Schnecke gilt. Dies wird auch in diesem Fall so sein. Dennoch sind wir in Deutschland eigentlich doch regelrechte Sprinter gewesen im Vergleich zu unseren europäischen Partnern in der Art und Weise, wie wir Rüstungsexportkontrolle durchgeführt haben, wie wir Transparenz erreicht haben, wie wir – das sage ich mit Stolz – mit sozialdemokratischer Beharrlichkeit und Kontinuität – Außenminister Sigmar Gabriel, Außenminister Heiko Maas, nunmehr auch mit den Erklärungen unseres Vizekanzlers und Finanzministers Olaf Scholz – europäische, deutsche Sicherheits- und Rüstungsexportpolitik machen.
In diesem Sinne glaube ich, dass der Auftrag gut ist, mit diesem Antrag in die Diskussion einzutreten, vernünftige Ergebnisse zu erreichen, um, wie ich sagte, die drei Ziele zu erreichen: Industriepolitik, Wissenschafts- und Technologiepolitik und unsere sicherheitspolitische Komponente.
Vielen herzlichen Dank.