Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Fernstraßenmaut ist spannender, als es auf den ersten Blick erscheinen mag, vor allem, wenn man über die Frage der reinen Höhe der Maut hinausblickt. Es soll eine neue Ausnahme von der Maut geben, nämlich für Elektrolaster. Wird diese Technologie, die schon bei Pkw an knapper Reichweite krankt, aber wirklich die Lösung für den Lkw-Verkehr sein? Und warum gibt es dann, technologieneutral gesehen, nicht dieselbe Ausnahme für Lkw, die CO 2 -neutrale E-Fuels tanken?
An anderer Stelle gehen die Mautausnahmen zu weit. Warum zahlen eigentlich Fernbusse immer noch keine Maut, während ihre Konkurrenz auf der Schiene Trassenpreise zahlen muss? Die Schonfrist für die Markteinführung von FlixBus und ähnlichen Unternehmen ist doch längst vorbei.
Wenn man schon Kosten der Umweltbelastung erhebt, dann muss man es wenigstens auf gerechte Weise tun. Fachleute sagen, dass eine große Anzahl von Lkw, zum Beispiel aus osteuropäischen Ländern, mit abgeschalteter Abgasreinigung über unsere Autobahnen rollt.
Die belasten unsere Luft stärker als nötig, zahlen aber trotzdem den niedrigen Mautsatz. Wir finden in dem Gesetzentwurf keinen einzigen Ansatz, der auf diese Problematik eingeht.
Nicht minder wichtig ist die Entscheidung darüber, wie die Maut erhoben wird, also ob durch ein staatliches Unternehmen oder ein privates. Toll Collect befindet sich, wenn man so will, durch eine Laune des Vergaberechts seit dem 1. September in staatlicher Hand. Die einen – die von der Koalition – scheinen schon sicher zu wissen, dass Toll Collect wieder privatisiert werden soll; jedenfalls stehen Verkaufserlöse in Höhe von 350 Millionen Euro bereits als Einnahmen im Haushaltsentwurf für 2019. Die anderen – Grüne und Linke – legen uns heute Abend Anträge auf den Tisch, nach denen schon jetzt sonnenklar sein soll, dass das Unternehmen unbedingt in Staatshand bleiben muss.
Im Ministerium verstaubt derweil in den Schubladen ein Gutachten, das in dieser Frage Aufklärung leisten könnte. Selbst wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages bekommen zu hören, dass die Herausgabe dieses Papiers während des laufenden neuen Vergabeverfahrens nicht möglich sei. Wenn wir eine bewusste Entscheidung treffen wollen, brauchen wir aber eine kompetente Bewertung dieser Frage. Das Nein des Ministeriums kann nicht das letzte Wort bleiben. Ich hoffe, meine Damen und Herren, sehr, dass wir bis zur Ausschussberatung mehr wissen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.