Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz ist kein Modellbaukasten, an den man mal so eben rangeht. Eine Frage ist zum Beispiel: War es notwendig, die Höhe der Gemeindeverkehrsfinanzierung ins Grundgesetz aufzunehmen? Jetzt müssen wir bei einer Betragserhöhung das Grundgesetz ändern. Aus meiner Sicht hätte hier eine einfachgesetzliche Regelung gereicht; aber das passierte damals auf Druck der Länder.
Artikel 143e des Grundgesetzes ist ein Restant des Themas Infrastrukturgesellschaft. Deswegen will ich mich auf die Änderungen beim sozialen Wohnungsbau und bei der Bildungsinfrastruktur konzentrieren. Ich möchte zunächst festhalten, dass in beiden Fällen die Verantwortung bei den Ländern verbleibt: Für Schule/Hochschule und für den sozialen Wohnungsbau sind weiterhin die Länder verantwortlich. An der Stelle wird das Grundgesetz nicht geändert. Das ist auch gut und richtig so.
Ich möchte noch einen Punkt ansprechen – das mache ich nicht zum ersten Mal von dieser Stelle aus, liebe Kolleginnen und Kollegen –: Diese Reform wird ihren Zweck nicht erreichen, wenn wir in der Formulierung der Grundgesetzänderung nicht dafür sorgen, dass das Geld – Stichwort „sozialer Wohnungsbau und Bildungsinfrastruktur“ – auch wirklich vor Ort ankommt und nicht durch die Länder zweckentfremdet eingesetzt wird. Das ist doch eines der Kernprobleme.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden hier über viel Geld. Und Herr Minister Scholz, es sind nicht nur die 5,5 Milliarden Euro. Sie müssen hinzurechnen, was wir schon alles gemacht haben: Die Länder tragen nicht mehr die Last für das BAföG. Der Hochschulpakt des Bundes umfasst allein über 14 Milliarden Euro. Ein anderes Stichwort ist der Qualitätspakt Lehre; ich könnte mit der Aufzählung fortfahren.
Um 35 Milliarden Euro haben wir in der letzten Legislaturperiode einschließlich des Jahres 2018 die Länder und Kommunen allein im Bildungsbereich entlastet, liebe Kolleginnen und Kollegen; das muss auch gesagt werden.
Thema Entflechtungsmittel. Wenn wir vor Ort sind, dann gucken uns die Menschen komisch an. Die Mittel dafür waren bis 2013 für Investitionen in den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV, für Hochschulbau und sozialen Wohnungsbau gebunden. Ab 2014 bis 2019 sind diese Mittel nur noch investiv verwendbar. Nur zwei Drittel der Länder haben in einem Entflechtungsgesetz die Zweckbindung beibehalten. Ich könnte jetzt bis Mitternacht Fälle und Beispiele dafür aufzählen, wo die Mittel für den sozialen Wohnungsbau gehortet werden, wo sie in Rückstellungen der Länderhaushalte fließen oder komplett zweckentfremdet eingesetzt werden. Deswegen ist es ganz richtig, dass wir dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes folgen, wonach diese Mittel zusätzlich eingesetzt werden müssen und die Länder sie nicht substituieren dürfen und die Mittel, die sie in ihrer eigenen Zuständigkeit zu verantworten haben, zurückfahren. Nicht das Ob ist aus meiner Sicht an dieser Stelle das Kernproblem, sondern das Wie.
Wir haben eine sehr bunte Mischung von politischen Verantwortlichkeiten in Deutschland. Ich will ein Beispiel herausnehmen, Frau Göring-Eckardt: Thüringen. Ich könnte auch fünf, sechs oder sieben andere Länder nehmen.
– Nein, ich kann auch mein eigenes Heimatland nehmen; kein Problem, das habe ich drauf. – Thüringen hat in den letzten vier Jahren 230 Millionen Euro an Mitteln für den sozialen Wohnungsbau bekommen. Davon hätte man rund 6 500 Wohnungen bauen können. Gebaut wurden 194 Wohnungen.
Ich könnte weitere Beispiele anführen. Ich könnte auch Mecklenburg-Vorpommern nennen. Unser Land bekommt 52 Millionen Euro an Förderung für den sozialen Wohnungsbau, davon werden 18 Millionen Euro ausgegeben. Und die Landesregierung unter SPD und CDU hat entschieden, dass die Mittel nicht in Dörfer mit kleinen Wohnungsgesellschaften fließen dürfen. Ich halte das für schizophren, und deswegen ist mir das auch wirklich ein Anliegen. Hier stellt sich auch die Demokratiefrage. Wir aus Berlin sagen Milliarden Euro für bestimmte Zwecke zu, und die Menschen dort zeigen mir den Piepmatz und sagen: Rehberg, hier kommt kein Geld an. – Das muss aufhören. Wenn wir an dieser Stelle eine Änderung des Grundgesetzes vornehmen, gehen wir nach meinem Dafürhalten eines der Kernprobleme an.