Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung und Die Linke haben einen Gesetzentwurf bzw. einen Antrag vorgelegt. Sie werden die Arbeitgeber deutlich stärker belasten. Sie werden den Arbeitnehmern praktisch überhaupt keinen Vorteil verschaffen und die Situation in Deutschland verschlechtern. Die Regierung Merkel schafft das.
Herr Minister Heil, Sie haben in Ihrer Eingangsrede davon gesprochen, dass Sie die Möglichkeit schaffen wollen, dass Menschen, die in Teilzeit arbeiten, wieder in Vollzeit arbeiten können.
Falls Sie vor lauter Kampf gegen rechts und Kampf gegen die Arbeitgeber Ihre Prinzipien vergessen haben, möchte ich Sie an ein Zauberwort erinnern.
Das Zauberwort in Deutschland heißt: Vertragsfreiheit. Das funktioniert so: Es gibt einen Arbeitgeber, und es gibt einen Arbeitnehmer, und die machen einen Vertrag, der ihren Interessen entspricht; denn sonst gäbe es die beiden Unterschriften darunter nicht. Und wenn sich die Interessen abändern, dann können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Änderungsvertrag machen, der diese Interessen reflektiert.
So kann man problemlos von Teilzeit in Vollzeit wechseln, schon heute.
Wenn das aber nicht funktioniert, dann ist das ein Hinweis darauf, dass ein Interesse verletzt wird. Dann müssen wir uns als Politiker hinstellen und alle Interessen gleichermaßen würdigen und ordentlich über die Dinge nachdenken.
Sie aber kommen mit dem Holzhammer.
Ihr Gesetzentwurf bedeutet im Wesentlichen: Der Arbeitnehmer kann einfach sagen – Sie können gerne zuhören –:
Ich möchte jetzt von Teilzeit auf Vollzeit gehen.
Der Arbeitgeber hat im Wesentlichen sämtliche Nachweispflichten.
Er muss beweisen: Es gibt keinen entsprechenden freien Arbeitsplatz, die Qualifikation ist zu niedrig usw. usf. Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat sehr viele Pflichten, und der Arbeitnehmer – na ja, der hat einfach Bock. Ausgewogen ist das nicht, meine Damen und Herren.
Und das Schlimmste ist: Sie wagen nicht einmal eine wirkliche Reform. Es gibt bereits Ansprüche auf befristete Teilzeit, zum Beispiel im Pflegezeitgesetz, im Familienpflegezeitgesetz, im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Bundesbeamtengesetz. Sogar für Schwerbehinderte gibt es entsprechende Regelungen im SGB IX, die Teilzeit vorschreiben oder ermöglichen.