Herr Präsident! Frau Ministerin, ich glaube, man sollte zunächst mal festhalten, dass das ESUG insgesamt gesehen – das sagt ja wohl auch die Evaluation – ein Erfolg war und dass es mithilft, das zentrale Ziel zu verwirklichen, das dahintersteht, nämlich dass Sanierung vor Zerschlagung geht. Deshalb geht es in erster Linie – so auch die Evaluation – um Detailkritik; Sie haben das teilweise angesprochen.
Ein Punkt, der sich aus den ersten Stellungnahmen abzeichnet – die Evaluation ist ja schon länger im Gespräch –, ist, dass die Eigenverwaltung, eines der zentralen Ziele bzw. eine der zentralen Innovationen des Gesetzes, in erster Linie den großen Unternehmen nutzt und dass kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Gründen dazu nicht den gleichen Zugang haben wie große Unternehmen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, lautet: Könnte das mit der Kosten- und Vergütungsstruktur zusammenhängen, zum einen aufseiten der Gerichte und zum anderen aufseiten der Verwalter?