Das war nicht Gegenstand der Studie. Aber wir standen, wie ich eingangs gesagt habe, international früher mit unserer Art, Insolvenzen sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich zu fassen, eher alleine da. Heute wird es eher so gesehen, dass Insolvenzen dazugehören, also wie bei Start-ups, wo man Dinge auch einmal ausprobieren darf und dabei auf die Nase fallen kann, oder dass es Situationen wie die Finanzkrise geben kann, in denen man ohne eigenes Verschulden in Zahlungsschwierigkeiten kommt und möglicherweise sogar in die Insolvenz gehen muss. Mit den nun geschaffenen rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir uns – da ich Justizministerin und nicht Wirtschaftsministerin bin, lehne ich mich damit sicherlich weit aus dem Fenster – dem international investitionsfreundlichen und auch gründerfreundlichen Klima angenähert.
Ich möchte dabei auch den gesellschaftspolitischen Aspekt nicht zu kleinreden. Ich glaube tatsächlich, dass es nicht als Scheitern verurteilt werden darf, wenn man der Grundidee folgt: „Man hat was probiert, man hat sich engagiert, man hat das Beste getan“, und es trotzdem schiefgeht. Davon müssen wir wirklich wegkommen – auch im Interesse unserer Gründerszene und im Interesse unserer Start-up-Szene –, da brauchen wir eine andere gesellschaftspolitische Betrachtungsweise. Auch dafür ist das ESUG ein rechtlicher Ausdruck.