Wir leben in einem Land mit Religionsfreiheit. Der Islam ist eine Religion. Sie werden in jeder monotheistischen religiösen Schrift Vorschriften finden, die mit dem modernen Rechtsverständnis nicht vereinbar sind.
Es gibt keine abgeschlossene islamwissenschaftliche Deutung des Koran; deswegen finde ich es interessant, dass Sie eine solche für sich in Anspruch nehmen. Das nehme ich zur Kenntnis. Aber für mich ist ganz klar: Unsere Gesetze schreiben klar vor, was verboten ist. Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das ist ein allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsatz. Den wenden wir gegenüber allem und jedem auch an.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Die nächste Frage stellt der Kollege Stephan Thomae, FDP.