Nach den Einlassungen von Herrn Kapschack werfen sich für mich doch Fragen auf, wie die SPD insgesamt mit der Bewertung von Altersbezügen und der Verbeitragung im Krankenversicherungsbereich umgeht. Wir haben ja heute bei der gesetzlichen Krankenversicherung durchaus das Prinzip, dass der Pflichtversicherte Krankenversicherungsbeiträge bis zur Bemessungsgrenze zahlt und es gleichzeitig eine Refinanzierung durch den Bundeshaushalt für die zweite Hälfte gibt. Es wird also sichergestellt, dass die Versichertengemeinschaften all derer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, nicht darüber belastet werden. Das ist ein Prinzip, das auch mit Ihren Stimmen einmal als Grundprinzip festgelegt worden ist.
Jetzt schlagen Sie ein Verfahren vor, bei dem Sie die günstige Situation, die wir derzeit im Gesundheitsbereich tatsächlich haben, weil es höhere Rücklagen gibt, nutzen wollen. Wir wissen aber, dass die Rücklagen durch die vielen, vielen Maßnahmen, die Sie jetzt beschließen wollen, insbesondere auch für die Pflege, sehr schnell aufgebraucht sein werden. Wollen Sie diese Lösung trotzdem zulasten der Krankenversicherten angehen? Das hieße ja in der Tat, dass auch die Pflegehelferin – das ist zwar berechnet auf 3 Milliarden Euro; aber es ist ja immerhin der Gegenwert von 0,3 Beitragspunkten; das muss man sich schon vergegenwärtigen – dann zu zahlen hat. Da wiederum stellt sich schon die Frage, ob das ein gerechtes Prinzip ist und ob Sie das in Zukunft mit anderen Ausgaben im sozialrechtlichen Bereich genauso weiterführen wollen, indem Sie einfach alles in die Versichertengemeinschaften der Krankenversicherten schieben. Das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung.