Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die Rechtsgrundlagen für die Errichtung eines Registers, das allerdings schon mit der letzten Gesetzesänderung vom 22. September 2016 beschlossen worden ist. Spätestens seit diesem Tag war klar, dass ein Register nötig ist, um eine Überprüfung von eingesetzten privaten Sicherheitskräften vor Ort zu ermöglichen. Klar war aber auch, dass es die Koalition nicht eilig hatte, ihren Worten Taten folgen zu lassen. So kommt es also, dass wir jetzt heute, zwei Jahre später, beschließen, was bereits im September 2016 hätte beschlossen werden können, nämlich wie dieses Register aufgebaut sein soll.
Dafür, dass wir hier im Deutschen Bundestag bereits seit 2011 eine stärkere Regulierung des privaten Sicherheitssektors fordern, ist der jetzige Schritt wirklich keine revolutionäre Neuheit,
sondern eher eine Minimallösung. Nicht erst seit 2014, als Geflüchtete in staatlichen Einrichtungen Opfer von privaten Sicherheitsmitarbeitern wurden, weisen seriöse Anbieter der Branche darauf hin, dass Qualität nur mit mehr Regulierung zu erreichen ist.
Es ist unerträglich – das genannte Beispiel –, dass die Hells Angels weniger Probleme haben, ein Sicherheitsunternehmen zur Kontrolle des Rotlichtviertels anzumelden, als jemand, der eine Pommesbude eröffnen möchte. Dieser Zustand ist, auch für die seriösen Anbieter der Branche, einfach nicht länger hinnehmbar.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat bereits – nehmen wir den Antrag vom Dezember 2014 – dargelegt, was getan werden könnte, damit private Sicherheitsunternehmen die Rahmenbedingungen bekommen, die sie aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten haben sollten und in denen sich ein produktiver Wettbewerb entwickeln könnte. So tief wollte sich allerdings schon die letzte Große Koalition nicht mit der Materie befassen. Daher fehlen bis heute weiter gehende inhaltliche Vorgaben für die Lehrgänge und die Prüfungen, die eigentlich vorgeschrieben sind. Wir Grüne wollen nicht nur eine Registrierung, sondern auch ein gesetzliches Zulassungsverfahren mit klaren Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit und Qualitätsstandards für die Ausbildung.
Dennoch hätten wir diesem Gesetzentwurf fast noch unsere Zustimmung gegeben, nach dem Motto: besser ein Schritt in die richtige Richtung als gar keine Verbesserung. Die kritische Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt jedoch, dass der Entwurf wieder einmal nicht wirklich zu Ende gedacht worden ist. Ihr Änderungsantrag, mit dem Sie versuchen, diesen Bedenken im letzten Moment noch Rechnung zu tragen, überzeugt uns nicht. Aufgrund dieser datenschutzrechtlichen Bedenken werden wir uns hier heute nur enthalten, auch wenn das Register zweifelsohne notwendig ist.
Am besten wäre es, Sie würden das Gesetz noch einmal vertagen, um in Ruhe die Fehler zu beheben, und dann noch inhaltliche Vorgaben für die Aus-, Weiter- und Fortbildung ergänzen.
So könnten Sie nicht nur unsere Zustimmung erhalten, sondern auch der Branche endlich eine praktikable Grundlage an die Hand geben, auf die sie schon so lange wartet. Aber was soll ich sagen? Von dieser Koalition sind wir ja leider nichts anderes mehr gewöhnt als halbgare Minimalkonsense – schade eigentlich!
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/4876, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/3829 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die FDP-, die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Linke und Grüne. Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das sind wiederum SPD-, CDU/CSU- und FDP-Fraktion. Wer dagegenstimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer sich enthält, den bitte ich, sich zu erheben. – Das sind die Grünen und die Linken. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.