Sehr geehrte Frau Kollegin Baerbock, für Sie war die Beratungszeit offensichtlich wirklich zu kurz; denn Sie haben das Gesetz nicht gelesen.
Wenn Sie es gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass es nicht nur um die Menschen geht, die eine sogenannte Duldung haben
und für die die Duldung bei ungeklärter Identität greifen soll,
sondern auch um die Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, derer wir aber am Abschiebetag nicht habhaft werden.
Bei den Menschen mit ungeklärter Identität ist die Ausreisepflicht gegeben. Momentan sind das etwa 184 000 Menschen in Deutschland; davon liegen bei etwa 40 Prozent keine Passpapiere vor. Vor diesem Hintergrund ist es doch nur logisch und richtig, wenn wir von ihnen alles Zumutbare fordern, damit sie sich bei der Passpapierbeschaffung beteiligen.
Wer das nicht tut, der hat in der Tat mit Konsequenzen zu rechnen, etwa in der Form, dass er keine Arbeitserlaubnis mehr erhält.
Diese Menschengruppe muss erkennen – hören Sie bitte zu; ich habe Ihnen auch zugehört –, dass für sie hier in Deutschland keine Perspektive gegeben ist.
Da ich gerade bei Ihrer Frage bin, will ich noch sagen: Ich habe davon gesprochen, dass auch die Linken und die Grünen eine plumpe Stimmungsmache betreiben. Ich habe nach Ihrem Auftritt gestern Abend im Fernsehen heute mal geschaut, was die Grünen auf ihrer Homepage veröffentlichen. Da steht:
… die Möglichkeiten, Menschen in Ausreisegewahrsam zu nehmen, werden noch weiter ausgeweitet …
– so weit richtig und gut –
einer richterlichen Anordnung bedarf es nicht mehr.
Grob falsch, grobe Unkenntnis. Mein früherer Juraprofessor hat immer gesagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Das hätte Ihnen, liebe Kolleginnen der Grünen, auch einmal genutzt.
Im Übrigen: Wir haben beim Ausreisegewahrsam eine richterliche Anordnung. Wir sind das einzige Land in Europa, das dies noch unter einen Richtervorbehalt stellt und nicht von den Verwaltungen entscheiden lässt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein weiterer Punkt – ich habe es gesagt –: Eines Großteils der Menschen werden wir am Abschiebetag nicht habhaft. Wir haben diesen Montag eine Anhörung durchgeführt. Ich hoffe, Sie haben bei dieser Anhörung auch gut zugehört, insbesondere dem Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Herrn Mazanke. Der hat nämlich gesagt, dass wir ganz dringend ein Betretens- und Durchsuchungsrecht und eine klare bundesgesetzliche Regelung brauchen. Er hat das insbesondere damit begründet, dass es hier um die Eigensicherung der Polizeibeamten geht, dass es um ihren eigenen Schutz an Leib und Leben geht, wenn sie mit Widerstand bei einer Abschiebemaßnahme rechnen müssen.
Deswegen kommen wir dieser Aufforderung der Praxis mit unserem Änderungsantrag heute auch nach. Und ich will den Innenminister in den Ländern sehen, der diese Regelung zum Ausreisegewahrsam und zum Betretensrecht nicht anwenden lässt und seiner Bevölkerung erklären muss, dass er Abschiebungen nicht effektiv durchführt und vor allem seine Polizeibeamten nicht ordentlich schützt. Insofern haben wir, glaube ich, heute ein gutes Maßnahmenpaket, um der Rechtsgeltung wirklich zur Durchsetzung zu verhelfen.
Ich möchte mich zum Abschluss noch einmal ausdrücklich bei den Ministerien und vor allem auch bei den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bei den Beratungen bedanken. Herzlichen Dank! Ich bitte um Zustimmung.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.
Mir liegen inzwischen 28 schriftliche Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vor.1 Anlagen 2 bis 5
Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 19/10706, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/10047 und 19/10506 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – So richtig übersichtlich ist das nicht. Ich vermute mal, es sind die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Wer stimmt dagegen? – AfD, Linke, Grüne. Wer enthält sich? – FDP. Dann ist der Gesetzentwurf mit diesen Mehrheitsverhältnissen in der zweiten Beratung angenommen.
Damit kommen wir zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Wir stimmen über den Gesetzentwurf auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/10047 und 19/10506.
Ist noch ein Mitglied im Haus anwesend, das seine Stimme abgeben möchte? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben. Wir setzen die Abstimmungen fort. Ich bitte, Platz zu nehmen. – Wir können nicht abstimmen, wenn wir nicht einigermaßen Gewähr haben, dass wir die Mehrheitsverhältnisse erkennen können.2 Ergebnis Seite 12892 D
Wir kommen zu Zusatzpunkt 13. Das ist die Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/10705, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 19/8752 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – CDU/CSU, SPD, AfD. Wer stimmt dagegen? – FDP, Linke, Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Gesetzentwurf mit der eben mitgeteilten Mehrheit in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen damit zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? Erheben Sie sich bitte. – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und FDP – die Reihenfolge entspricht nicht der Stärke der Fraktionen – angenommen.
Zusatzpunkt 14. Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Entfristung des Integrationsgesetzes. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 19/10704, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/8692 und 19/9764 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen von Linken und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der FDP in zweiter Beratung angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung mit der gleichen Mehrheit wie in zweiter Beratung angenommen.