Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht; aber ich kann mir nur wenige Orte vorstellen, an denen ich mich wohler fühlen würde als jetzt an diesem Rednerpult. – Ich wünsche einen schönen guten Morgen am 15. Juni 2018 um 1.36 Uhr. Aber das war es jetzt auch schon mit der Harmonie.
Meine Damen und Herren, dass wir zu dieser frühen Stunde wieder mal über eine verschrobene grüne Idee reden müssen, verdanken wir den C-Parteien, also den Chaos-Parteien, hier auf der halbrechten Seite und einer Bundeskanzlerin, die mit ihrem Innenminister zankt und die auch kurz vor ihrem politischen Ende steht. Diese Beteiligten haben uns, den gesamten Bundestag, am gestrigen Tag stundenlang in Geiselhaft genommen, um ihre Querelen auszudebattieren. Warum, frage ich mich, haben Sie Ihre Fraktionssitzung nicht einfach nach der Bundestagssitzung durchgeführt, sondern mittendrin? Dann hätten wir alle schön nach Hause gehen können, und Sie hätten streiten können.
Dazu kam auch noch der seltsam agierende Bundestagspräsident, der meines Erachtens ohne Rechtsgrundlage mehrfach die Unterbrechung der Sitzung verlängert hat. Aber sei’s drum. Wir wollen ja zum Thema reden.
Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion lehnt diesen grünen Gesetzentwurf ab. Er verdeutlicht nämlich wieder einmal den Markenkern der Grünen, der da ist: unsinnige Ideen und verschrobene Klientelpolitik.
Und wir werden auch nach der zu befürchtenden Ausschussüberweisung nicht zustimmen.
Jetzt fragen Sie sich gespannt – ich sehe es Ihnen an –: Warum macht die AfD das?
Das sage ich Ihnen: Weil wir eine, weil wir die Rechtsstaatspartei sind und weil für uns im großen Unterschied zu den Altparteien, die hier sitzen, das Grundgesetz bindend ist.
Aber dieser Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, stützt sich auf ein greifbar verfassungswidriges Gesetz aus der letzten Legislaturperiode. Wir erinnern uns mit Grausen: Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause 2017 wurde hopplahopp nach einem Versprecher von Frau Merkel – ich glaube, es war im Fernsehen – und unter Verstoß gegen Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz versucht, die gleichgeschlechtliche Ehe einfachgesetzlich zu regeln. Wer hat nicht noch die peinlichen, albernen Bilder einiger sehr spät pubertierender Grüner vor Augen, die hier im Plenarsaal, der doch angeblich so heilig ist und den wir respektieren wollen, mit bunten Konfettikanonen in die Luft schossen und sich wie zugedröhnte Jugendliche verhielten?
Das war billiger Klamauk in Reinform: das Bejubeln eines verfassungswidrigen Handelns.
Denn unser Grundgesetz formuliert was? In Artikel 6 Absatz 1 ist formuliert – ich zitiere –:
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Dabei waren alle, und zwar alle Väter und Mütter des Grundgesetzes, davon ausgegangen, dass eine Ehe eine dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist.
Damit steht Folgendes fest:
Wer nämlich unter dem besonderen Schutz steht, kann und darf nicht der Beliebigkeit geopfert werden, und das kann auch nicht – das ist entscheidend – einfachgesetzlich geändert werden. Daran sehen Sie: Die Gründe für unsere Ablehnung sind nicht, wie Sie wahrscheinlich erhofft haben, etwa homophob motiviert, sondern sie fußen auf unserem Respekt vor unserem Grundgesetz.
Es erlaubt freilich jedem Menschen, sich mit wem und wie vielen auch immer einzulassen und sich auch dauerhaft zu verbinden. Es schreibt aber vor, dass nur dann eine Ehe eine Ehe ist, wenn sie aus einem Mann und einer Frau besteht; ansonsten ist es irgendetwas anderes, jedenfalls keine Ehe.
Wenn also Sie von den bunten Fraktionen – ich schließe da mal in den Farbkreis ausnahmsweise auch die Schwarzen ein, die inzwischen alle ihre ehemals vorhanden gewesenen konservativen Werte ihrer gescheiterten Kanzlerin geopfert haben –,
wenn also Sie alle von den Altparteien jede Beziehung, egal wer mit wem und mit wie vielen, zukünftig als Ehe bezeichnen wollen, dann müssen Sie was machen. Haben Sie aufgepasst? Sie müssen das Grundgesetz ändern.
Das müssen Sie tun. Einfachgesetzlich funktioniert das nicht. Aber genau das haben Sie bewusst nicht getan, weil Sie Angst haben. Sie haben Angst vor einer offenen gesellschaftlichen Debatte darüber, und Sie wissen genau, dass Sie nie und nimmer für Ihre kruden Ideen in der Beziehung eine Mehrheit für die Änderung des Grundgesetzes bekommen werden.
Weil Sie so feige sind – wenn ich Sie angucke, fühle ich mich bestätigt in dieser Annahme –, weil Sie so feige sind, meine Damen von den Grünen – es sind überwiegend Damen hier; ich weiß nicht, wie die Herren sich gerade fühlen –,
versuchen Sie es einfachgesetzlich.
Um Ihnen die Blamage, mit Ihren merkwürdigen Ideen vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern, zu ersparen, raten wir von der AfD Ihnen tatsächlich: Nehmen Sie Ihren unmöglichen Gesetzentwurf einfach zurück, und kommen Sie zum Status quo ante, also auf den Boden des Grundgesetzes, zurück!
Eine grundlegende Möglichkeit, Ihre Verirrung in der Angelegenheit in Kürze zu relativieren oder auszugleichen, wird die AfD Ihnen dadurch bieten, dass wir einen ausgefeilten Gesetzentwurf zur Beendigung der Ehe für alle in Kürze vorlegen werden.
So, ich wünsche Ihnen noch einen frühen schönen Morgen, freue mich auf die Nachredner und wünsche danach uns allen eine gemütliche Nachtruhe.
Danke schön.