Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Rede beginnen mit einer Gratulation, und zwar möchte ich den 20 000 Menschen in Deutschland gratulieren, die seit der Öffnung der Ehe vor gut einem Jahr in unserem Land geheiratet haben,
die vor den Traualtar getreten sind, die Ja gesagt haben, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander einzustehen, bis dass der Tod sie scheidet. Diese Menschen haben Ja gesagt, Verantwortung füreinander zu übernehmen, einander treu zu sein. Und darüber freue ich mich. Ich freue mich auch und gerade als Christdemokrat darüber, weil diese Menschen zutiefst bürgerliche, zutiefst konservative Werte leben. Ich finde, das verdient Anerkennung und Respekt, meine Damen und Herren.
Der Weg dahin war auch und gerade bei uns in Deutschland kein leichter. Auch in meiner eigenen Partei und in meiner Fraktion haben sich viele Kollegen damit schwergetan,
und manche konnten am Ende der Öffnung der Ehe auch nicht zustimmen. Aber am Ende hat der Deutsche Bundestag mit einer überwältigenden Mehrheit das Gesetz beschlossen. Die Abgeordneten hier im Hohen Haus haben aufgrund ihrer ureigensten Überzeugung frei nach ihrem Gewissen entschieden. Die Debatten, die wir hier im Deutschen Bundestag mit einer Gewissensentscheidung abschließen, sind oftmals die schwierigsten. Sie sind oftmals aber auch die besten. Sie werden als Sternstunden des Parlaments bezeichnet, weil allein die Kraft des Argumentes zählt. Sie berühren oft fundamentale Fragen von Staat und Gesellschaft, von Leben und Tod, von Moral und Ethik. Durch Gewissensentscheidungen werden gesellschaftliche Kontroversen befriedet. Daher sind diese Entscheidungen, sind diese Gewissensentscheidungen von besonderer Bestandsfestigkeit und oftmals auch durch eine besondere Akzeptanz gefestigt.
Ich finde, es ist ein guter und auch ein notwendiger parlamentarischer Brauch, dass, selbst wenn sich nach einer Wahl die Mehrheiten hier im Hohen Hause ändern sollten, solche Entscheidungen nicht geschleift und nicht rückgängig gemacht werden. Das gebietet der Respekt vor der Institution Bundestag, das gebietet der Respekt vor der Gewissensentscheidung der Abgeordneten, und das gebietet auch der Respekt vor der gesellschaftlichen Befriedung, die damit erreicht wurde.
Trotzdem will nun die AfD alles zurückabwickeln. Ich akzeptiere, dass Sie diese Entscheidung ablehnen. Aber als Demokraten hätten Sie die verdammte Pflicht, diese Entscheidung zu akzeptieren. Dass Sie nun dagegen vorgehen, zeigt nur einmal mehr, dass Sie mit Demokratie nichts am Hut haben, dass Sie keinen Respekt haben vor der Gewissensentscheidung, die hier im Hohen Haus getroffen wurde.
Sie wollen einen gesellschaftlichen Rollback. Sie wollen die Gesellschaft spalten. Sie wollen sich auf Kosten von Schwulen und Lesben in unserem Land profilieren. Das ist verantwortungslos, und das ist reaktionär, meine lieben Damen und Herren von der AfD.
Und jetzt versuchen Sie auch noch, Ihre reaktionäre Politik verfassungsrechtlich zu bemänteln. Sie sagen, Sie wollen verfassungsgemäße Zustände wiederherstellen.
Die Ehe sei durch das Bundesverfassungsgericht klar als Bund von Mann und Frau definiert. So schreiben Sie es in Ihrem Antrag. Das ist jetzt entweder vorgeschoben,
oder Sie haben eine sehr mäßige staatsrechtliche Ausbildung erhalten und im ersten Semester Jura nicht richtig aufgepasst; denn wenn wir uns den verfassungsrechtlichen Ehebegriff in Artikel 6 unseres Grundgesetzes anschauen, dann stellen wir fest, dass dieser Begriff – und zwar in der Diktion der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auf das Sie sich beziehen – offen ist. Er muss in den jeweiligen zeitgeschichtlichen Kontext eingebettet werden. Er muss mit Blick auf einfachgesetzliche Regelungen und mit Blick auf die gesellschaftlichen Anschauungen interpretiert werden.
Unsere Verfassung lebt, sie atmet, sie verändert sich genauso, wie unsere Gesellschaft sich verändert.
Das Verständnis von der Ehe hat sich in den letzten Jahren fundamental gewandelt, meine Damen und Herren. Früher durfte es keine Ehe zwischen Adligen und Bürgerlichen geben. Früher durfte es auch keine Ehe zwischen Katholiken und Protestanten geben.