Frau Kollegin von Storch, Sie haben vorhin, in der Debatte zur Geschlechtsidentität, eine unwürdige Frage gestellt. Wenn Sie jetzt wieder mit einer ähnlich strukturierten Frage versuchen, eine der Debatte unwürdige Haltung an den Tag zu legen, dann kann ich Ihnen nicht helfen.
Sie können die Debatte heute nicht entwerten, indem Sie hier von drei Personen reden. Ehe ist die lebenslange Verbindung und Verantwortungsgemeinschaft zweier Personen gleich welchen Geschlechts, gleich welcher Identität,
aber eben nicht von drei Personen. Dass Sie hier so fragen, zeigt eigentlich, wes Geistes Kind Sie sind.
Noch einmal zurück zum Verfassungsrecht. Worin besteht denn jetzt eigentlich noch der Unterschied zwischen einer Lebenspartnerschaft und einer Ehe? Ausschließlich in der Bezeichnung; denn alle anderen Unterscheidungsmerkmale sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingeebnet. Und wenn es nur um die Bezeichnung geht, dann, glaube ich, spricht sehr viel dafür, dass bereits der einfache Gesetzgeber eine Änderung des Ehebegriffs vornehmen konnte und deswegen keine verfassungsändernde Mehrheit notwendig war. Deswegen sage ich: Ja, der Bundestag hat am letzten Sitzungstag der vorvergangenen Wahlperiode die Änderung der Ehe beschlossen, und dabei wird und muss es auch bleiben.
Im Übrigen hat sich auch die Lebenswirklichkeit verändert. Wenn man es sich rechtsvergleichend anschaut, dann sieht man, dass in vielen Staaten der Europäischen Union, aber auch im Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention, übrigens auch in den Vereinigten Staaten, die gleichgeschlechtliche Ehe zulässig ist, und dann erkennt man auch, dass sich in der westlichen Hemisphäre insgesamt ein Kulturwandel ergeben hat. Diesen Kulturwandel muss der verfassungsgebende Gesetzgeber natürlich auch berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund muss man einfach sagen: Die Debatte war langwierig, und ja, es gibt verschiedene Meinungen, die man auch zu respektieren hat; aber wir haben das Ergebnis, und dabei wird es auch bleiben.
Ich gehe sogar einen Schritt weiter: Gerade vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbotes müsste man sich fragen, ob es nicht mittlerweile eine Pflicht gäbe, dass der Gesetzgeber auch die Ehe für gleichgeschlechtliche Personen zulässt, weil nämlich, wenn dies nicht der Fall wäre, gegebenenfalls eine Diskriminierung vorläge.
Im Übrigen liegen Sie auch falsch, wenn Sie einen Gesetzentwurf ohne eine Übergangsfrist vorlegen, weil Sie damit die 10 000 im letzten Jahr geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen und damit die Schicksale der Eheschließenden schlichtweg unerwähnt lassen. Damit greifen Sie tief in Persönlichkeitsrechte ein, ohne Rechtfertigung und ohne gesetzliche Grundlage. Auch das diskriminiert die Menschen.
Es geht Ihnen bei diesem Gesetzentwurf nicht um das Verfassungsrecht – Sie wollen spalten,
und Sie wollen mangelnden Respekt vor demokratischen Entscheidungen und vor unseren Institutionen zum Ausdruck bringen. Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Dieses Gesetz bleibt. Wir werden daran festhalten.
Vielen Dank.