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55. Sitzung
Donnerstag, 11. Oktober 201819. Wahlperiode, 55. Sitzung
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Nein. Ich möchte hier im Zusammenhang vortragen. – Früher konnte sogar ein Ehemann seiner Ehefrau das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne diese zu fragen. Heute ist all das von gestern. Heute sind diese diskriminierenden Regelungen abgeschafft. Heute sind gleichgeschlechtliche Paare selbstverständlicher Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Heute wird auch sprachlich nicht mehr differenziert, ob jemand verpartnert oder verheiratet ist. Heute dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Und wir hier im Bundestag als einfacher Gesetzgeber haben durch unsere Entscheidung selbst dazu beigetragen,

Schlimm genug!

dem verfassungsrechtlichen Ehebegriff eine andere Bedeutung zukommen zu lassen.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Das Bundesverfassungsgericht betont, dass wir als Gesetzgeber Gestaltungsfreiheit haben, und wir haben diese Gestaltungsfreiheit genutzt, um die Öffnung der Ehe zuzulassen.

Die Verfassung haben Sie gebrochen! Nichts anderes!

Und Sie reden über erstes Semester Staatsrecht? Ernsthaft?

Deswegen bin ich überzeugt: Dass gleichgeschlechtliche Paare heute heiraten dürfen, steht in bestem Einklang mit unserem Grundgesetz, mit unserer Verfassung.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP und des Abg. Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]

Weil Herr Brandner gesagt hat, es gibt hier keine ernstzunehmenden Stimmen neben ihm – das ist ja schon eine bemerkenswerte Selbstüberschätzung, was wir da gehört haben –, sage ich:

Sie bestätigen das doch gerade!

Nicht nur die Anhörung im Rechtsausschuss, sondern auch verschiedene Gutachten von Staatsrechtsprofessoren haben gezeigt, dass die Verschiedengeschlechtlichkeit heute kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe ist. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag ja nun auf den Wortlaut von Artikel 6. Ich weiß nicht, ob Sie eine andere Ausgabe des Grundgesetzes haben als ich; aber ich habe darin nichts von Mann und Frau gelesen, sondern von Ehe und Familie.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP

Wenn Sie sich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts einmal genau anschauten und diese Rechtsprechung vielleicht auch noch verstünden, dann wüssten Sie, dass laut Verfassungsgericht auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern unter den grundgesetzlichen Schutz von Artikel 6, also unter den Familienbegriff fallen. Wenn aber jetzt der Familienbegriff auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern umfasst, dann hat das natürlich Auswirkungen auf die Auslegung des verfassungsrechtlichen Ehebegriffs. Das nennt man systematische Auslegung. Das lernt man eigentlich im ersten Semester Jura. Da haben Sie wahrscheinlich gefehlt.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP

All das, was Sie hier vorlegen, ist keine überzeugende verfassungsrechtliche Argumentation. Der Antrag, den Sie uns hier vorlegen, ist Murks, liebe Damen von der AfD.

Heiterkeitbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Ihr Antrag ist demokratietheoretisch verfehlt. Sie versuchen, damit die Gesellschaft zu spalten. Ihr Antrag steht verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen. Man kann nur eines machen: diesen Antrag ablehnen.

Beifallbei der CDU/CSU, der SPD, der FDP, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beifallbei der FDP

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