Nein. Ich möchte hier im Zusammenhang vortragen. – Früher konnte sogar ein Ehemann seiner Ehefrau das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne diese zu fragen. Heute ist all das von gestern. Heute sind diese diskriminierenden Regelungen abgeschafft. Heute sind gleichgeschlechtliche Paare selbstverständlicher Teil unserer gesellschaftlichen Realität. Heute wird auch sprachlich nicht mehr differenziert, ob jemand verpartnert oder verheiratet ist. Heute dürfen gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Und wir hier im Bundestag als einfacher Gesetzgeber haben durch unsere Entscheidung selbst dazu beigetragen,
dem verfassungsrechtlichen Ehebegriff eine andere Bedeutung zukommen zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht betont, dass wir als Gesetzgeber Gestaltungsfreiheit haben, und wir haben diese Gestaltungsfreiheit genutzt, um die Öffnung der Ehe zuzulassen.
Deswegen bin ich überzeugt: Dass gleichgeschlechtliche Paare heute heiraten dürfen, steht in bestem Einklang mit unserem Grundgesetz, mit unserer Verfassung.
Weil Herr Brandner gesagt hat, es gibt hier keine ernstzunehmenden Stimmen neben ihm – das ist ja schon eine bemerkenswerte Selbstüberschätzung, was wir da gehört haben –, sage ich:
Nicht nur die Anhörung im Rechtsausschuss, sondern auch verschiedene Gutachten von Staatsrechtsprofessoren haben gezeigt, dass die Verschiedengeschlechtlichkeit heute kein exklusives und damit kein prägendes Strukturmerkmal der Ehe ist. Sie beziehen sich in Ihrem Antrag ja nun auf den Wortlaut von Artikel 6. Ich weiß nicht, ob Sie eine andere Ausgabe des Grundgesetzes haben als ich; aber ich habe darin nichts von Mann und Frau gelesen, sondern von Ehe und Familie.
Wenn Sie sich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts einmal genau anschauten und diese Rechtsprechung vielleicht auch noch verstünden, dann wüssten Sie, dass laut Verfassungsgericht auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern unter den grundgesetzlichen Schutz von Artikel 6, also unter den Familienbegriff fallen. Wenn aber jetzt der Familienbegriff auch gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern umfasst, dann hat das natürlich Auswirkungen auf die Auslegung des verfassungsrechtlichen Ehebegriffs. Das nennt man systematische Auslegung. Das lernt man eigentlich im ersten Semester Jura. Da haben Sie wahrscheinlich gefehlt.
All das, was Sie hier vorlegen, ist keine überzeugende verfassungsrechtliche Argumentation. Der Antrag, den Sie uns hier vorlegen, ist Murks, liebe Damen von der AfD.
Ihr Antrag ist demokratietheoretisch verfehlt. Sie versuchen, damit die Gesellschaft zu spalten. Ihr Antrag steht verfassungsrechtlich auf tönernen Füßen. Man kann nur eines machen: diesen Antrag ablehnen.