Nein. – Ich kann für die SPD-Fraktion sagen: Wir sind stolz wie Bolle, dass mit der Einführung des einheitlichen gesetzlichen Mindestlohnes nicht nur die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach oben gegangen, sondern auch die Minijobanzahl nach unten gegangen ist.
Wir haben mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Geschäftsmodell erledigt, was insbesondere in Ostdeutschland im Handel, im Gastgewerbe und bei den Friseuren vorkam. Menschen wurden dort auf die Minijobs und auch auf das Amt verwiesen, nach dem Motto: Den Rest kannst du dir ja dort holen. – Zum Teil haben die fast Vollzeit gearbeitet. Dem haben wir einen Riegel vorgeschoben, und darauf sind wir wirklich stolz. Davon haben Frauen profitiert, und davon haben Ostdeutsche profitiert.
Wir werden einen Teufel tun, Menschen künstlich im Minijobbereich zu halten, und das ist genau der Effekt, den es im Moment leider gibt. Sie sind dort nämlich oft – da habe ich ein anderes Menschenbild als Sie, vielleicht weil ich eine ostdeutsch sozialisierte Frau bin –
nicht freiwillig, Sie zahlen zu einem erschreckend hohen Anteil nicht in die Rentenversicherung ein, arbeiten zumeist zu sehr niedrigen Löhnen, profitieren nicht von Weiterbildung und erfahren auch keine beruflichen Aufstiege. Ich kann Ihnen als ostdeutsche Frau sagen – ich will Sie nicht schocken –: Ich könnte gut mit sehr, sehr viel weniger Minijobs in diesem Land leben.
Die gegenwärtige Gesetzeslage schafft durch den steigenden Mindestlohn Anreize, auch darüber nachzudenken, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. Weil das hier so anklang: Das ist nicht verboten. Man kann auch über diese 450 Euro hinausgehen. Ja, dann wird das eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung; das ist aber gar nicht schlimm. Insofern profitieren womöglich auch die Menschen im Minijobbereich vom Mindestlohn – durch neue berufliche Perspektiven oder einfach, weil sie durch ihre Teilzeitbeschäftigung nicht mehr so lange für ihr Geld arbeiten müssen. Wie profitiert man davon denn nicht?
Sie argumentieren in Ihrem Gesetzentwurf außerdem mit Bürokratieerleichterungen. Das zeigt auch, dass Sie ganz schön stark auf Minilöhne in diesem Bereich fokussiert sind. Aber das gilt ja nur für Mindestlohnbezieher. Wir haben aber viele Branchen, in denen es Branchenmindestlöhne oberhalb des Mindestlohns gibt, und da ist überhaupt nichts mit Bürokratieerleichterungen. Da haben wir dann ab 1. Januar 2019 mit Ihrem Gesetzentwurf einen 551,40‑Euro-Job. Herzlichen Glückwunsch! Damit stiften Sie doch nur mehr Verwirrung als Klarheit. Außerdem zeigt die hohe Summe, dass Sie nicht nur dynamisieren, sondern gravierend ausweiten wollen. 8,50 Euro hätten etwa 53 Stunden pro Monat bedeutet; Sie wollen 60 Stunden pro Monat im Minijobbereich. Das ist eine gravierende Ausweitung des Minijobbereichs, und dann ist es logisch, dass Sie in Ihrem Gesetzentwurf über die Auswirkungen schweigen; das kann ich nachvollziehen.
Liebe FDP, es ist schon ein Problem, wenn man in der Opposition ist: Man kann Vorschläge machen, die dann zwar auch diskutiert, lebendig diskutiert, aber halt nicht umgesetzt werden. Bei diesem Gesetzentwurf muss ich allerdings sagen: Zum Glück sind Sie in der Opposition, zum Glück für viele Millionen Menschen in diesem Land.
Vielen Dank.